Ausbildung ab 18
Mein Sohn interessiert sich für eine Ausbildung im Rettungsdienst. Diese Ausbildung darf man allerdings erst mit 18 beginnen.
Er verlässt nächstes Jahr im Sommer die Schule und wird im November 18. Soweit ich weiß gibt es eine Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr das würde heißen das er von Juli bis November eine Berufsschule besuchen muss ? Ich frage weil ich das zum ersten mal gehört habe und es ziemlich schwierig fände bis dahin was für ihn zu finden. Weiß eventuell besser darüber bescheid ?
Danke im vorraus :-)
4 Antworten
Wieso bewirbt er sich im Sommer 2011 nicht einfach für ein Freiwilliges soziales Jahr im Rettungsdienst bei einer Hilfsorganisation (Johanniter, DRK etc.)? Da kann er seine Ausbildung zum Rettungssanitäter machen ohne es zu bezahlen. Dann kann er August 2011 anfangen und bis zur Prüfung ist er dann 18.
Richtig, die Ausbildung zum RA ist aufwendiger, aber man macht zu allererst in der Regel den RS und den kann man wie gesagt super im FSJ machen. Den RA kann man danach immer noch machen.
Es wurde ja allgemein über Ausbildung im Rettungsdienst gesprochen ;-)
hm gute Idee darum werde ich mich mal kümmern.
FSJler werden gerne genommen, denn sie sind, vom Unterhalt gesehen, billige Arbeitskräfte ;-) aber so ist es für deinen Sohn auch am billigsten die Ausbildung zu machen.
das ist ne wirklich gute idee. ich dachte die ausbildung wäre im normalen dualem system. aber wenn dem nicht so ist, ist der vorschlag ja wirklich gut. :)
Naja, bei einem FSJ wird (zumindest hier in NRW) der Schüler erstmal auf den Grundlehrgang geschickt (beinhaltet 160 Std, bei uns findet das in der Johanniter-Akademie statt), dann kommt das Krankenhauspraktikum (auch 160 Std), das Praktikum auf der Lehrrettungswache selbst (nochmal 160 Std, sind die RTW-Schichten) und der 40-stündige Abschlusslehrgang wieder in der Johanniter-Akademie. Während dieser Praktikas und Lehrgänge bist du generell auf der Wache im Dienst eingeteilt, je nach Quali erst Blut/Organ, dann MTM, und zu guter letzt KTW und RTW Dienste. Ist bei uns der Fall, finde ich persönlich auch am besten, denn so hast du die ganze Zeit über Praxis.
Und danke für den Stern ;-)
ich sollte damals als ich nach schulabschluss von brandenburg nach sachen anhalt zog auch zur schule gehen...ich war da 16 und habs nicht getan. wenn er im sommer die schule verlässt und da bereits einen Ausbildungsvertrag hat, musst du dir keinen großen Kopf machen. Das Schulamt steht nicht im July vor deiner Tür :) Ignorier das einfach und wenn die sich melden, dann allenfalls im September wenn das neue Jahr anfangen würde und ich denke kaum das die dann darauf bestehen. Du musst eben nur schaun das die Zeit irgendwo vermerkt ist, also einfach beim Arbeitsamt melden, auch wenn man dann keine Leistungen bekommt, man hat sonst lehrzeiten.
Ja, bis 18 ist man beruffschulpflichtig, also geht das mit dem rettungassi so auch nicht
Vllt. könnte er ein Fsj machen, ist dann halt ein jahr, aber gut passend zum rettungsassistenten
Ein FSJ reicht für den Rettungssanitäter, der Assistent folgt später und dauert länger.
ja ist ja klar wenn er nach dem fsj den sanitätter hätte würde es halt sehr gut passen zum assistenten
deine aussage ist so nicht korrekt. warum soll er, wenn er nen betrieb findet, nicht nicht 2011 seine ausbildung beginnen? manche lehrstellen beginnen sogar erst im februar, also sollte das im november kein problem sein. und nein. wenn man eine ausbildung hat muss man in keine schule gehen. das wäre ja irrsinnig. die schulpflicht soll nur dafür sorgen das die leute nicht monate oder eben ein jahr nach der schule sinnlos rum sitzen
vllt kann er dort schon mal eine art praktikum machen oder so? ich denke, wenn er einen vertrag bekommt muss er dann nicht extra noch für die paar monate zur schule gehen.
Praktikum unter 18 denke ich nicht , aber das man mit einem Vertrag aus der Pflicht rauskommt könnte vlt. sein.
Der Vorschlag des FSJ im Rettungsdienst ist eine sehr gute Idee. Allerdings möchte ich anmerken, dass hier RettungsSANITÄTER ausgebildet werden. Das ist aber etwas Anderes als die Berufs-Ausbildung zum RettungsASSISTENTEN. Hierfür muss man eine einjährige gebührenpflichtige Vollzeitschule besuchen. Anschließend erfolgt das praktische Jahr in einer Lehrrettungswache. Teilweise kann man sich zur zweijährigen Praxis verpflichten. Im Gegenzug wird die Schule dann vom Träger finanziert. In der Form ist es aber noch nicht überall möglich. Es soll aber langfristig so eingeführt werden. Zumindest ist es so im Gespräch. Die Ausbildung des Rettungsassistenten beinhaltet automatisch die Ausbildung zum Rettungssanitäter. Die Assistenten sind die Vorgesetzten der Sanitäter.