Augenlasern im Ausland (Türkei) Steuer absetzen?!
Kann ich die Augenlaserbehandlung im Ausland (Türkei) auch von der Einkommenssteuer absetzen? Wenn ichs in Deutschland lassen machen würde es gehen, aber wie schauts aus mit der Türkei?
4 Antworten
Augenlasern ist genau wie der Kauf einer Brille oder Zahnersatz eine Außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du das in Hamburg, München, New York oder in der Türkei machen lässt.
Allerdings wird die Zumutbare Belastung gegengerechnet. Die richtet sich nach dem Einkommen und dem Familienstand. Die Tabelle hierfür findest Du ebenfalls in § 33.
Die Flugkosten gehören aber nicht dazu.
Und noch ein Hinweis: In Deutschland sind Nachbehandlungen im Preis inbegriffen. Was machst Du, wenn Du nach dem Lasern in der Türkei Probleme hast? Wieder hinfliegen oder in Deutschland mit neuen Kosten korrigieren lassen?
Danke für den Stern Helmuthk
du hast die steuer hierfür ja im ausland gezahlt, deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass du dir das hier anrechnen kannst. aber einen versuch ist es immer wert. ich würde es in jedem fall dazu legen. ablehnen können sie das immer noch.
Wenn man sich die Augen lasern lässt, bezahlt man dafür keine Steuer, weder in Deutschland noch in der Türkei.
Ich kann mir nicht vorstellen dass dir der deutsche Staat Steuern zurückzahlt, die du dem türkischen Staat bezahlt hast.
Hallo, welche Einkommensteuer hat der Fragesteller in der Türkei bezahlt?
Geht nur mit EU Rechnungen.
...und wo ist hierfür die gesetzliche Grundlage?