Aufsichtspflicht bis der Bus kommt (Schule)?
Nabend,
ich schreibe gerade eine Schulordnung ab, weil ich gestern NACH der Schule zu einem Edeka in der nähe gelaufen bin. Jetzt habe ich in der Schulordnung folgenden Punkt gelesen:
-> Das Schulgelände ist während der Schulzeit nicht zu verlassen.
Das ist ja auch völlig verständlich. Aber ich habe das Schulgelände ja nach der Schulzeit verlassen.
Eigentlich müsste ich eine halbe Stunde auf dem Schulhof auf den Bus warten, der Bus hält jedoch auch beim Edeka ( d.H. ist er so beliebt ;D )
nun zu eigentlichen Frage, darf mich die Schule zwingen da zu bleiben.. auch wenn meine Mutter mit Unterschrift bestätigt, das ich das Schulgelände nach der Schule verlassen darf ?
EDIT: Dazu zu sagen gäbe es vielleicht noch das es eine Privat-Schule ist, ändert das was.. Das hab ich völlig vergessen zu erwähnen
7 Antworten
Wie ist das denn bei den Leuten, die nicht mit dem Bus fahren?
nun zu eigentlichen Frage, darf mich die Schule zwingen da zu bleiben.. auch wenn meine Mutter mit Unterschrift bestätigt, das ich das Schulgelände nach der Schule verlassen darf ?
Falls es spezielle Regeln für Buskinder gibt, hat deine Mutter die bei der Anmeldung an der Schule akzeptiert. Da kann sie dir nachher nicht irgendwelche Ausnahmen erteilen.
Die Schule kann keine Regeln für einen Zeitraum aufdrücken, in der sie gar keine Aufsichtspflicht hat.
Verdammt.. hatte gehofft ich könnte meinem Lehrer morgen irgendeinen Ausdruck aus dem Gesetztbuch vorlegen können.. Dann schreib ich mal weiter :/
Also ich sehe das auch so, das Du nach Unterrichtsschluss hingehen kannst wo du möchtest bzw. deine Eltern es genehmigt haben. Wenn deine Eltern es dir auch schriftlich erlaubt haben nach den Unterricht das Schulgelände zu verlassen, kann die Schule gar nichts machen. dann endet die Aufsichtspflicht der Schule nach Unterrichtsende.
Ich würde die Strafarbeit nicht anfertigen und als Elternteil wäre ich morgen in der Schule und würde mal ein ernstes Wort mit den Lehrer (in) reden, welcher dir diese Arbeit auferlegt hat.
Nach Unterrichtsschluss darfst du gehen wohin du willst, sofern deine Eltern es dir erlauben (das wäre allerdings eine Familien interne sache) Allerdings wenn du von deinem Schulweg abkommst z.B. weil du kurz was einkaufst erlischt der Versicherungsschutz über die schule.
Ich habe noch nie gehört, dass busfahrende Schüler nach dem Unterricht auf dem Schulgelände bleiben müssen. Frag mal deine Eltern, ob sie dahingehend informiert worden sind, oder gar etwas unterschrieben haben. - Falls nicht, hattest du Unterrichtsschluss, und darfst vom Schulgelände runter.
So pauschal kann man das also nicht beantworten. Wenn eure Schule das so beschlossen hat, dass man das Schulgelände erst verlassen darf, wenn der Bus kommt, hast du das zu akzeptieren.
Ansonsten bin ich auch eher verwundert, sowas habe ich noch nie gehört... .
Das musst du mal abklären, und solltest du im Recht sein, frag nach, warum du die Schulordnung abschreiben musstest. Vielleicht war es ja ein Versehen?
ist es pflicht bei euch auf den bus zu warten und dabei auf dem schulhof zu verbleiben?
wenn dem so ist, dann ist die strafe wohl verständlich und richtig. dann hast du gegen die regel verstoßen die dir auferlegt ist als schüler, nämlich bis der bus eintrifft dort zu warten wo es dir auferlegt wurde.
wenn diese regel nicht existiert, sondern ihr dort aus eigenem antrieb wartet, dann ist die strafe nicht nachvollziehbar.
was sagen denn deine eltern dazu?