Auffahrunfall weil Schuh unter Bremspedal festhing, bin ich schuld?
Hallo, ich hatte soeben einen Auffahrunfall an einer Ampel, an der ich nahezu jeden Tag vorbeifahre. Ich wollte natürlich Abbremsen doch mein rechter Schuh (Nike Sportschuh) hat sich quasi unter der Bremse festgehongen. Ich habe aus Schock und Reflex nurnoch meine Kupplung durchtreten könnnen doch da war es schon zuspät ich fuhr mit ca. 30 km/h in das vordere auto aber es gab keine verletzten. Genau so sagte ich es auch der Polizei, bin ich denn jetzt schuld am Unfall?
Danke im vorraus!^^
8 Antworten
Das nennt man Unglück, Du bist leider zu 100 % Schuld. Hatte.auch schonmal die Fußmatte drunter, keine Ahnung wie die sich während der Fahrt da runter geschafft hst. Ist aber nichts passiert.
Weisst Du, schlimmer geht immer, ist doch nur Blechschaden und bei 30 leichter Personenschaden maximal.
Kann man mit Geld regulieren und die Versicherung wird zahlen.
Sei froh, dass Du nicht in eine Gruppe Schüler oder Kindergartenkinder gefahren bist. Da hättest Du auch seelische Probleme bekommen. So nicht, und ist Geld
nicht eigentlich nur bedrucktes Papier ? 😉
Statt nochmal war gemeint "nochmal die Frage ob" 😂 Und noch ein Linhttps://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/#diese_11_a-verstoesse_sollten_sie_kennenen
Also vorneweg, habe selbst nur gegoogelt, aber auch einen 19 jährigen Sohn als Fahranfänger nochmal ob die im vorderen Auto tatsächlich unverletzt geblieben sind. Das macht jetzt wohl echt den Unterschied. Ansonsten wird man Dein Missgeschick mit dem Schuh auf Deine fehlende (Lebens-) Erfahrung zurück führen. Deshalb droht keine Probezeitverlängerung.
Stimmt auch wieder.. :) habe desweiteren nurnoch meine sorgen wegen meiner Probezeit wäre jetzt in nem halben Jahr draussen.. wird diese nun verlängert oder werd ich sogar meinen Führerschein los ?
Ja, bist Du.
- Der Unfall wurde durch Dein Fahrzeug verursacht. Damit ist dein Fahrzeug zu 100% Schuld am Unfall.
- Als Fahrer bist Du dafür verantwortlich, dass alles am Fahrzeug einwandfrei funktioniert und der Betrieb nicht durch irgendwelche Gegenstände gestört werden kann.
- Neben der Schadensersatzpflicht durch das Kfz, kommt wohl noch mindestens eine gebührenpflichtige Verwarnung oder sogar ein Bußgeld auf dich zu, da du es ermöglicht hast, dass der ordnungsgemäße Betrieb des Kfz überhaupt gestört werden konnte.
Immerhin leisten durch Dein Verschulden alle infrage kommenden Versicherungen (Haftpflicht u. Kasko) wie vereinbart. Ausser der Krankenversicherung der geschädigten, sollte es da unerwartet doch noch zu Behandlungsbedarf kommen, werden diese Versicherungen ebenfalls das Geld von deiner Kfz Haftpflichtversicherung wieder holen. Auch könnte in dem Falle noch eine Schmerzensgeldforderung auf dich zukommen.
Wenn du bei der ganzen Aktion nicht such noch das Handy in der Hand hattest oder gegen das btm Gesetz verstoßen hast, bleibt es wohl frei.
Alles klar, danke dir:))
bin ich schuld?
Klar, wer denn sonst wenn nicht du?
Sowas von 😂😂😂
Derjenige, der auffährt, ist eh schon arm dran. Wenn dann noch dazu kommt, dass dein Schuhwerk nicht zum Autofahren geeignet ist..
Ganz düster 😅
Derjenige, der auffährt, ist eh schon arm dran. Wenn dann noch dazu kommt, dass dein Schuhwerk nicht zum Autofahren geeignet ist..
Unsinn, es gibt kein Gesetz und keine Verordnung die in irgendeiner Art und Weise bestimmt welche Schuhe geeignet und ungeeignet sind beim Autofahren. Das bleibt eins der wenigen Dinge die jeder für sich selbst ausmachen kann.
Das schuhwerk ist noch relativ neu und stabil es hat sich nur ganz vorne die Sohle seltsam verharkt habe es auch der Polizei so gezeigt und erklärt..
Selbstverständlich bist du schuld. Du hattest eben kein geeignetes Schuhwerk an. Sowas ist übrigens Pflicht beim Fahren ;) Das lernt man auch schon in der Fahrschule.
Du hattest eben kein geeignetes Schuhwerk an. Sowas ist übrigens Pflicht beim Fahren ;)
Sagt wer?
Das lernt man auch schon in der Fahrschule.
sollte man, ist aber nicht Teil der Ausbildung
Selbstverständlich ist das Teil der Ausbildung. Vielleicht warst du ja zu dem Zeitpunkt Kreide holen. Frage einfach mal einen Fahrlehrer ;)
Geeignet war es schon, nur in diesem einen Augenblick war die Gummiartige Sohle von großem Nachteil aber die Polizei hat das auch nicht wirklich interessiert denn sie wollten nur ein Mündliches "Schuld-Geständnis" von mir... sollte ich mir einen Anwalt holen?
Es war eben nicht geeignet - sonst wäre ja auch nichts passiert ;)
Derzeit kann Dir auch kein Anwalt helfen, erst wenn auch noch nachträglich Personenschaden ins Spiel kommen ist ein Anwalt anzuraten. Momentan übernimmt die Kfz Versicherung auch alle Rechtsfragen für dich.
Das Eingeständnis ist gar nicht nötig, beschleunigt nur die Angelegenheit.
Der andere Unfallbeteiligte kann gar keine Schuld tragen, denn sein Fahrzeug stand an der Ampel. Du bist in ihn reingefahren, also hast du den Unfall beim Betrieb deines KFZs verursacht. Da kann auch kein Anwalt dieser Welt etwas dran ändern. Die Ansprüche des Geschädigten richten sich gegen dich und dafür hast du eine KFZ-Haftpflicht. Die 35€ Ordnungswidrigkeitengeld für das Verursachen eines Unfalls musst du zahlen, aber da du das ganze ja bereits eingestanden hast, gibt es keine Prozess- und Gutachtenkosten. Wenn du das nachträglich ändern möchtest, kannst du natürlich noch Einspruch einlegen, auch wenn sich jeder Mensch fragen würde "Wieso macht er so einen Quatsch?"
Wenn du meinst eigene Ansprüche gegen den Schuhhersteller oder den Fahrzeughersteller zu haben oder gegen die Gemeinde, die die Ampel aufstellte, dann solltest du einen Anwalt und mehrere Gutachter beauftragen.
Ok danke dir, sehr hilfreich!^^
Okay danke, das wusste ich nicht, direkt nach dem unfall war niemand verletzt, wird es dafür einen Punkt geben?