Auf Raten gekauftes weiterverkaufen?

8 Antworten

Es kommt darauf an, ob der Verkäufer der Ware Dir diese unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat oder nicht. In der Regel ist das aber so, und somit hast Du in diesem Falle nur die Besitzrechte, jedoch nicht die Eigentumsrechte. Solltest Du also diesen Gegenstand verkaufen, also einem Dritten, das Eigentum an diesem Gegenstand übertragen, so wäre das Unterschlagung. Und das ist eine Straftat, die entsprechend bestraft werden kann. Es kommt daher darauf an, ob der Verkäufer des Gegenstandes an Dich sich die Eigentumsrechte ausdrücklich vorbehalten hat und dieses auch beweisen kann, zum Beispiel mit einer Rechnung oder einem Lieferschein.

Wenn das was du gekauft hast schon in deinem Besitz ist kannst du es weiterverkaufen. Bei einem Kreditfinanziertem Auto geht das nicht so einfach wenn die Bank z.B. noch den KFZ Brief Teil 1 hat. Aber n Handy oder nen Laptop kannste problemlos verscheuern ;)

Wenn Du die Klausel bis zur entgültigen Bezahlung bleibt der gekaufte Gegenstand Eigentum des Verkäufers oder ähnliches unterschrieben hast, darfst Du diesen Gegenstand nicht weiter verkaufen. Du machst Dich dann der Unterschlagung schuldig. Ansonsten kannst Du ihn verkaufen.

Nein, du bist nur Besitzer, aber nicht Eigentümer. Erst wenn du die Eigentumsrechte hast darfst du es weiterverkaufen.

DHverteiler 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 18:31

Ich möchte ein Handy verkaufen. Wie wollen die das denn herausfinden, wenn ich regelmäßig meine Raten bezahle??

drasaa  04.06.2013, 18:49
@DHverteiler

Wenn es schief läuft wird das Handy sichergestellt, und dann hast du ein verdammt großes Problem mit der Bank und mit dem Käufer.

Wenn das, was du gekauft hast, der Bank nicht als Sicherheit dient, z.B. ein Auto, dann kannst du es verkaufen.