Arzt aufsuchen ohne den Eltern Bescheid zu sagen?

6 Antworten

Um zum Arzt zu gehen und sich von ihm behandeln zu lassen, muss eine Einwilligungsfähigkeit des Patienten vorliegen. Die Einwilligungsfähigkeit ist ein vom BGH geprägter Begriff und hat nichts mit der Geschäftsfähigkeit zu tun. Man geht davon aus, dass ein Minderjähriger mit 14 eine eingeschränkte, mit 16 eine voll ausgeprägte Einwilligungsfähigkeit besitzt. So kann der 16-jährige auch in körperliche Eingriffe einwilligen.

Wenn der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit hat, wird er vermutlich auf die Anwesenheit/Zustimmung der Erziehungsberechtigten bestehen. Du müsstest es halt versuchen.

Ob und wie weit deine Eltern davon erfahren, hängt von mehreren Faktoren ab, daher hier keine Einschätzung.

Mit 15 kannst du auch in der Schweiz durchaus schon allein zum Hausarzt oder zum Kinder- und Jugendfacharzt gehen. Auch ein Besuch beim Gynäkologen ist problemlos möglich.

Sollten aber besondere Therapien oder chirurgische Eingriffe nötig werden, müssen deine Eltern zustimmen. Erst ab 16 darfst du auch das selbständig tun.

Schnapp dir also deine Versicherungskarte, vereinbare, wenn nötig, einen Termin und geh zum Arzt.

Erlaubst du mir die Frage, warum deine Eltern von einem simplen Besuch beim Hausarzt nichts erfahren dürfen? Hast du denn so wenig Vertrauen zu ihnen? Das würde mir sehr leid tun.

Liebe Grüße und alles Gute!

Wenn Du an Deine Versicherungskarte kommst und selbstständig einen Termin vereinbarst, dann sollte das eigentlich gehen.

Bei Dingen wie (spätere) Operationen oder Therapien müssen Deine Eltern aber zustimmen.

Wie allerdings die Arztpraxen das handhaben, weiß ich nicht genau. Ich nehme an, dass sie minderjährigen Patienten einen Zettel vorlegen, den die Eltern unterschreiben sollen.

Wie die Ärzte bzw. die MFAs reagieren, wenn man den Eltern nicht Bescheid sagen will, weiß ich nicht, ich nehme aber an, sie reagieren unterschiedlich.

Wenn ihr privat versichert seid, bekommen deine Eltern natürlich eine Rechnung.

Ansonsten gilt die ärztliche Schweigepflicht auch deinen Eltern gegenüber, bzgl. der Diagnose, wenn du das nicht selbst wünschst.

Deeeeeeer 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 19:05

Ist das in der Schweiz auch so oder nicht?

Tanzistleben  06.07.2019, 23:29
@Deeeeeeer

Das ist auch in der Schweiz so.

Auch mit 15 bist du alt genug um zum Hausarzt zu gehen. Davon müssen deine Eltern nichts wissen