Arbeitslosengeld 1- minijob melden oder nicht?

5 Antworten

"Es lohnt sich also nicht für mich"

Natürich lohnt es sich für Dich. Jeden Euro, den Du verdienst und der angerechnet wird, hast Du Dir erarbeitet und nicht von der Solidargemeinschaft (also von uns allen) bekommen. Alleine das sollte doch als Grund ausreichen. Dazu kommt noch, dass jeder Job eine Chance ist, eine längere Anstellung zu bekommen.

Viel Spaß

EinFuntik 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 11:42

Ich arbeite selbst seid ich 14 bin und bin das erste Mal seid 2 Monaten auf Arbeitssuche. Danke aber eine Anstellung für die ich weniger bekomme als wie wenn ich zu Hause mich mit meiner Familie beschäftige bekomme strebe ich nicht an.

Du kannst doch nicht für eine andere einspringen, wenn die durch ihren Arbeitgeber angemeldet ist.

Wenn du unangemeldet das machst und das Geld einschiebst, dann wäre das ja Schwarzarbeit..

Was wäre, wenn du in der Zeit wo du einspringst, durch einen dummen Zufall einen Unfall im Haushalt dort hättest?

EinFuntik 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 00:44

Ich rufe morgen im Jobcenter an und informiere mich nochmal genau. Danke für deine Antwort und gute Nacht. (-:

EinFuntik 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 00:27

Also hat das dann garkeinen Sinn für mich?! Wenn ich das melde bekomme ich weniger Geld als wie wenn ich nicht arbeite.

Sicher musst du je Veränderung mitteilen,dass zumindest wenn es um den Zuverdienst geht und es sich nur um Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) handelt,sollte dann noch ALG - 2 vom Jobcenter dazu kommen,dann sind auch noch Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen !

Vorausgesetzt das ganze geht legal über die Bühne und der Arbeitgeber meldet deine Beschäftigung an,ganz egal ob 3 Wochen oder nur paar Tage.

Du sprichst hier vom Jobcenter,da bekommt man aber kein ALG - 1,da gibt es nur ALG - 2 und das ist eine Sozialleistung,dass ALG - 1 hingegen ist eine Versicherung / Lohnersatzleistung,da muss man innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen,also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Da darf man pro Monat ohne Anrechnung auf das ALG - 1 nur 165 € dazu verdienen,der Rest würde dir dann von einem ALG - 1 abgezogen,zusätzlich könntest du dann noch anfallende Aufwendungen wie Fahrkosten geltend machen,dass muss dann nachgewiesen werden.

Beim ALG - 2 vom Jobcenter stehen dir vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen,ergeben dann das anrechenbare Einkommen und das wird dann von den erhaltenen Leistungen abgezogen.

Würden die 411 € angenommen Brutto wie Nettoeinkommen sein,dann stünden dir erst mal die 100 € Grundfreibetrag zu,von den übersteigenden 311€,die dann über diesen 100 € liegen,stehen dir dann noch mal 20 % Freibetrag zu,also kämen noch mal 62,20 € dazu.

Dein gesamter Freibetrag würde dann bei 162,20 € liegen,es blieben dann 248,80 € an anrechenbarem Einkommen,diese würden dann von den 485 € abgezogen,es bliebe ein Bedarf von 322,80 €,den würdest du dann noch bekommen,hättest dann also 162,20 € mehr als vorher.

EinFuntik 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 19:32

wow danke erstmal für die Information. Ich bekomme momentan Arbeitslosengeld 1. Hab gedacht arbeitsagentur, Arbeitsamt und Jobcenter ist ein und das selbe

Es nicht zu melden erfüllt den Straftatbestand des Betrugs.

Die Sozialbehörden tauschen sich untereinander aus. Beim nächsten Datenabgleich käme es raus und die Akte geht zur Staatsanwaltschaft.

Du bekommst dann einen Strafbefehl und die Geldstrafe ist ggf. höher als dein Verdienst.

Das zu viel erhaltene ALG I musst du selbsverständlich auch zurück zahlen.

Lass dich offiziell einstellen, kurzfristige Beschäftigung, fertig aus. Alles legal, alles sauber.

EinFuntik 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 00:43

Ich rufe morgen im Jobcenter an und informiere mich nochmal genau. Danke für deine Antwort und gute Nacht! (-:

EinFuntik 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 00:29

Ok aber dann bekomme ich ja weniger Geld als wie wenn ich nicht arbeiten gehe. Also lieber garnicht erst dahin gehen ?!

kevin1905  24.08.2016, 03:52
@EinFuntik

Nein, denn es wird nicht zu 100% angerechnet. Ca. 165,- € bleiben anrechnungsfrei vom ALG erhalten.

Das ist schwarzarbeit

Shuerky  24.08.2016, 01:00

Kein Problem, gute Nacht ;)

EinFuntik 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 00:44

Ich rufe morgen im Jobcenter an und informiere mich nochmal genau. Danke für deine Antwort und gute Nacht. (-: