Anzeigenchef für eBay Kleinanzeigen Gewerblich?
Hallo,
nach ein bisschen Recherche bin ich auf das Programm Anzeigenchef von gastonx gestoßen. Hier ist es möglich, aus der eigenen Warenwirtschaft Artikel zu Importieren und bei eBay Kleinanzeigen hochzuladen.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, wie das rechtens aussieht. Ich kann bei eBay Kleinanzeigen nur ein Impressum mit max. 1000 Zeichen angeben, keine AGB und keine Widerrufsbelehrung. Somit wäre man ja höchst abmahngefärdet. Andererseits könnte man sein Angebot auch als reine Information darstellen, da es ja so oder so kein Kaufen Button gibt, sondern nur "Nachricht senden".
Ist das rechtlich haltbar, wenn ich darauf hinweise, dass kein Verkauf durch Nachricht oder Anruf zustande kommt, sondern erst beim ersten Kontakt nach Senden von AGB und Widerruf bzw. dem Angebot?
Man findet viele unterschiedliche Meinungen hierzu, so richtig konkret wird man aber nicht. Es gibt Massenweise gewerbliche Händler, die alles mögliche anbieten, daher kann es ja nicht so falsch sein, oder?
Das Tool hab ich hier gefunden, http://gastonx.net, die sagen allerdings auch, dass man das Angebot nich als Direktverkauf suggerieren darf, sondern nur als Anzeige an sich.
Ich würde mich über Feedback freuen, da ich im Moment etwas unsicher bin.
2 Antworten
Hi,
ich benutze den AnzeigenChef jetzt schon eine Weile und kann das Tool auch nur weiterempfehlen. Ich habe schon eine ganze Zeit nach so einem Tool gesucht und habe mich auch gewundert das es sowas bis jetzt nich gab bzw. jetzt erst gibt...
Jedenfalls spare ich viel Zeit mit diesem Tool und bin bis jetzt auch zufrieden damit. Der support scheint auch zu funktionieren, auf ein paar kleinere Fragen meinerseits wurde jedenfalls sehr schnell geantwortet.
Aus rechtliche Sicht sollte es meiner Meinung nach keine Probleme geben, bin in diesem Thema zwar kein Experte, aber kann mir nicht vorstellen was da kommen sollte...
Ich empfehle dringend, daß Du Dich von einem im E-Commerce erfahrenen Anwalt beraten läßt (es gibt davon jede Menge Webseiten).
Abmahnabzocker lauern ja nur drauf, daß eine Webseite fehlerhaft ist, um dann genüßlich zuschlagen zu können.