Beim Straßen rennen mit 151Km/h in 50er Zone erwischt?
Hallo,
ein Kollege ist gestern ein rennen gefahren gegen einen anderen Fahrer und wurde dabei mit 151Km/h in der 50er Zone gelasert. Die Polizei hat gesagt sie wüssten das es ein Rennen war.
Welche Strafe erwartet ihm seit dem neuen Gesetz vom Juni 2017. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten ?
-151 in 50er (Innerorts)
- Straßenrennen
Lg
17 Antworten
Hallo GuaranaT,
für die Beteiligung an dem Straßenrennen sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:
Tatbestandsnummer: 129618
Tatvorwurf: Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil.
Ordnungswidrigkeit gem. § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat
Bußgeld: 400,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß
für die Geschwindigkeitsübertretung ist folgende Ahndung vorgesehen:
Tatbestandsnummer: 141718
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .101. (über 70) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *).50. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).151. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV (andere Kfz) Tab.: 741007
Bußgeld: 680,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 3 Monate
A - Verstoß
Wurde die vorsätzliche Tatbegehung zur Last gelegt, wovon hier auszugehen ist, ist der Regelsatz für das Rennen von 400 auf 800 Euro und für den Geschwindigkeitsverstoß von 680 auf 1360 zu verdoppeln.
Das heißt es wird vermutlich auf:
- eine Geldbuße von 2160,- Euro,
- plus Verwaltungsgebühren,
- plus 4 Punkte
- plus 4 Monate Fahrverbot
- plus Eintrag als A - Verstoß
hinauslaufen. Der A - Verstoß hat zur Folge, dass sich bei einem Fahrer in der Probezeit
- die Probezeit um 2 Jahre Verlängert und dass
- ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.
Aber wenn es ganz blöd läuft, wird die Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Straftat der Gefährdung des Verkehrs gem. § 315c StGB und es droht:
- eine empfindliche Geldstrafe oder
- eine Freiheitsstrafe und
- zusätzlich ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen und
- eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu verhängen in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Schöne Grüße
TheGrow
Dem ist nichts hinzuzufügen. Perfekte Antwort.
Perfekte, vollumfängliche Antwort.
Das wird wohl vor Gericht landen und zur Zeit kann man damit rechnen, dass das Gericht eine abschreckende Wirkung erzielen möchte. Sofern er nicht vorbestraft ist, wird er eine sehr hohe Geldbuße über mehrere Tausend Euronen und einen jahrelangen Führerscheinentzug mit allem pipapo erwarten müssen. In so einem Fall sollte er sich besser einen Anwalt nehmen.
Gefängnis oder hohe Geldstrafe. Der Führerschein ist weg.
Soweit ich weiß ist das neue Gesetz noch nicht durch den Bundesrat. Schade. Dann würden ihm 10 Jahre da drohen wo er hin gehört.
Zurzeit kommt er leider glimpflich davon.
Mich würde es nicht wundern, wenn sowas inzwischen als versuchter Mord gewertet wird.
Find ich zwar persönlich nicht schlecht, aber leider nicht gesetzeskonform. Besser wäre (versuchte) fahrlässige Tötung. Das Thema war ja dieses Jahr öfters in den Medien.