Anzeige wegen Vertragsbruch ?

4 Antworten

Solange deine und seine Eltern diesem Vertrag nicht zugestimmt haben ist der Vertrag nicht wirksam da ihr beide minderjährig seid.

Alisa312 
Beitragsersteller
 19.07.2016, 20:51

Das wusste ich nicht, dann kann er mich gar nicht anzeigen. Danke!

Der Vertrag ist nichtig, da deine Eltern ihn nicht unterschrieben haben. Wie die rechtliche Lage jetzt ist, kann ich nicht sagen. Eine Anzeige hast du auf jeden Fall nicht zu befürchten, da du keine Straftat begangen hast. Und dein Chef ist also noch nicht volljährig? Glaub ich nicht so ganz...

"chef" und minderjährig.

ist doch nicht dein problem, du hast das geld überwiesen. sofern nicht vertraglich festgehalten, bist du nicht mal diese zahlung schuldig.


Alisa312 
Beitragsersteller
 19.07.2016, 19:55

Laut Vertrag musste ich zahlen und das habe ich bis zur Frist erledigt. Er meint nur, das er das Geld braucht, weil er es von jemandem geliehen hat und bis morgen zurückzahlen muss. Aber das ist ja eigentlich nicht mein Problem oder ? 

floppydisk  19.07.2016, 20:53
@Alisa312

natürlich ist das nicht dein problem, du hast deine vertragspflichten erfüllt. fernab dessen ist dein "chef" noch nicht einmal voll vertragsfähig.

Dann suchst du ihn mit deinen Eltern zusammen auf und klärst das...

Du hast sein Geld überwiesen, dass er es nicht abholen kann, ist nicht dein Bier.