Anzeige wegen Verkauf bei ebay Kleinanzeigen
Hallo ihr alle, mein Freund hat vor kurzer Zeit sein Navigationssytem aus seinem Auto verkauft (bei ebay Kleinanzeigen) - es funktionierte super. So stand es auch in der Beschreibung. Als es dann bei dem Käufer ankam, meinte er wir hätten ihm ein kaputtes geschickt und bei dem Postweg seien keine Schäden entstanden. Wir sollen ihm das Geld wieder geben. Nun konnten wir ja nichts machen außer uns nochmal bei ihm melden. Aber es kam keine Antwort mehr. Auf einmal erhielten wir einem Brief von seinem Anwalt, wir sollen Bis zu einem bestimmten Tag das Geld zurückgeben.
Haben wir wirklich unrecht und sollten es zurück geben? Iwie macht mir das auch Angst. Ein Anwalt wird ja. Ich einfach so eine Frist setzen.
7 Antworten
Garantie und Rücknahme ausgeschlossen? Wenn ja hat er schon verloren ! Fall bei E-bay melden ! Anwalt von ihm auf Antwort warten lassen , auf keinen Fall zahlen . Er hat einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen , das Gerät hat funktioniert . Wer weiß was er gemacht hat , falsch verkabelt ? Hinhalten bis genaues von E-bay kommt das dann ausdrucken und an den Anwalt schicken mit dem Satz : auf einen Rechtsstreit lasse ich es gerne ankommen ! Der wird nix mehr schreiben ,wetten ! Ich hatte denselben Fall mit einem DVD Autoradio. Ich habe nachdem ich E-bay gemeldet habe um was es geht , den Anwalt angeschrieben daß ich mich freuen würde ihn persönlich kennen zu lernen und einen Grinsesmiley unter meine Unterschrift geklebt . Ich habe nie wieder was von ihm gehört . Achja bei E-bay die Streichung der Bewertung verlangen . Den Käufer sperren .
Gruß Sloterking
An für sich hättet ihr verlangen können, dass der Käufer das Gerät vorerst zurückschickt, bevor ihr ihm das Geld zurück überweist, denn auch ihr habt ein Recht auf Nachbesserung.
Das der aber gleich mit seinem Anwalt kommt, hat für mich ein leichtes Geschmäckle - denn schließlich sollte der Antwalt das wissen - naja, wer weiß was der dem Anwalt erzählt hat.
Daher bei Kleinanzeigen immer: Kauf und Verkauf nur gegen Barzahltung bei Abholung.
Nun auch noch eine sehr wichtige Frage: habt ihr euch die Seriennummer des Navis notiert und ggf. fotografiert? Wenn nein, habt ihr leider schlechte Karten, wenn der Typ zu den Austauschbetrügern zählt... :(
Schlecht auch für euch, wenn ihr die Sachmängelhaftung in der Anzeige nicht rechtsgültig ausgeschlossen habt - wobei allerdings bei Privatverkauf die Beweislastumkehr nicht erst nach 6 Monaten sondern sofort eintritt.
Bevor ihr selbst einen Anwalt einschaltet, solltet ihr euer Recht auf Nachbesserung geltend machen - ggf. über den Anwalt des Käufers oder auch direkt - das Ganze per Einschreiben mit Rückschein und dies vor Zeugen eintüten. Sollte dies mit Annahme verweigert zurückkommen, nochmal das Ganze per Einwurfeinschreiben - auch mit Zeugen.
Ob dann aber auch wirklich euer Navi zurückkommt, könnt ihr wohl nur an der Seriennummer feststellen.
Wenn der Käufer schon mit einem Anwalt kommt, braucht Ihr auch einen.
Von hier aus kann nicht beurteilt werden, wie verpflichtend für Euch Eure Ebay-Kleinanzeige war und was an weiteren Begleitumständen noch vorliegen mag.
Da hier Termine dahinterstehen, bitte die Angelegenheit nicht auf die lange Bank schieben, sondern gleich morgen einen RA aufsuchen.
Es gibt auch Online-Rechtsberatung, am besten mal danach googlen. Die Gebührentabellen der Rechtsanwälte kenne ich leider nicht.
Nur noch zur Sicherheit: Ihr habt einen richtigen Brief vom Rechtsanwalt des Käufers bekommen? Oder eine E-Mail? - Falls es eine E-Mail war, kann es sich durchaus um Schwindel handeln.
Wir haben wirklich einen Brief bekommen von einem Rechtsanwalt. Nur das Navi funktionierte wirklich und er hat sich auch nicht mehr gemeldet. Ich verstehe das alles nicht.
Wie schon gesagt: nur ein Anwalt kann Euch jetzt weiterhelfen. Da gehts dann um Fragen der Beweislast und was-weiß-ich-nicht-noch-alles, alls so Juristenkram halt.
Also hätten wir es besser vorher filme sollen das es funktioniert. Weil wenn wir sagen es funktioniert und er sagt und zeigt es geht nicht, warum auch immer. Dann sind wir "die blöden "
bei einer kaufabwicklung unter privatleuten ist der verkäufer nicht verpflichtet, für beschädigung der ware auf dem versandweg zu haften oder die ware zurückzunehmen - aus welchen gründen auch immer. der käufer hat in dem sinne pech gehabt. das ist nunmal das risiko bei privatkäufen; dafür ist die ware ja im normalfall auch deutlich billiger als im kommerziellen verkauf.
Meldet euch bei Ebay - ansonsten über den Anwalt anbieten den Artikel zurückzunehmen und dann das Geld zurückzuerstatten
Bei den Ebay-Kleinanzeigen ist Ebay außen vor.
Ok - also sollten wir auch zu einem Rechtsanwalt gehen der das für uns klärt. Aber ist so einer nicht meist teuer? :/