Anzeige wegen Brandstiftung nur weil man ein papier anzündet?

6 Antworten

Gar nichts weil nichts passiert ist. Dann müsste auch jeder Raucher angezeigt werden der seine noch glühende kippe beim Waldspaziergang in die Strüppe wirft.

Dennoch müßt ihr für die Zukunft Vorsichtig sein, so ne Aktion mit Papier im Wald anzünden kann sehr böse enden!

thesupading 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 02:26

Werden wir sein :) danke für die antwort 

Wer kann was beweisen das ist die Frage! Einfach als Person a würd ich sagen ich war mit nem
Kumpel im Wald unterwegs  und c hat uns bedroht und das Feuerzeug einfach so abgezogen

thesupading 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 02:25

Person c hat ein foto von einem leicht abgebrannten stück papier gemacht und von person a&b ohne deren Einverständnis jedoch ist auf dem foto mit person a&b nix mit Brandstiftung zu erkennen.

KKatalka  14.10.2016, 02:28
@thesupading

Da passiert euch (a+b) gar nichts

thesupading 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 02:30
@KKatalka

Ok dankesehr für die antwort :)

sehr unwahrscheinlich deine a.b.c - story.... Das war ein Spinner und da passiert nichts. In Zukunft seit mit Feuer etwas achtsamer... und jetzt keine weiteren Sorgen machen 

P.S. Wenn euch das nächste mal jemand mit nem Messer bedroht, ruft sofort die Polizei! Das ist nicht gerechtfertigt auch wenn ihr Papier angezündet habt...



thesupading 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 02:26

Person c war 16/17 Jahre alt und es war ein spring messer ist das ordnungsgemäß erlaubt? 

RasThavas  14.10.2016, 03:50
@thesupading

Selbstverständlich nicht!!!!!!!! Wieso muss man das noch fragen?

" 2 Personen (a&b) wollen jediglich ein stück Papier anzünden"... aus welchem Grund sollten sie ein Stück Papier anzünden wollen??? Irgendeinen Grund muss es geben!

Einmal vorab: Handelt es sich um ein tatsächliches Geschehen? Das klingt irgendwie sehr nach einem Hausarbeitsfall für die Uni oder so...

A und B machen sich insgesamt nicht strafbar. Eine Brandstiftung kommt nur dann in Betracht, wenn man eines der in § 306 StGB genannten Objekte anzündet. Selbst wenn ein Stück Papier darunter fallen würde, müsste man noch eine weitere Einschränkung machen; aufgrund des hohen Strafrahmens der Brandstiftung sind erst Objekte ab einem Wert von ca. 1000 € erfasst.

Bei C kommt ein Raub (§ 249 StGB) in Betracht. Im Ergebnis würde ich eine Strafbarkeit jedoch ablehnen.

1. Einerseits fehlt es an der sogenannten Zueignungsabsicht. C möchte das Feuerzeug nämlich nicht sich selbst zueignen, sondern als Beweismittel verwenden.

2. Zudem stellt C sich zumindest vor, dass er gerechtfertigt handelt. Ein Rechtfertigungsgrund liegt damit zwar objektiv nicht vor, da A und B nicht vor hatten, den Wald anzuzünden, jedoch dürfte der Irrtum des C seine Schuld entfallen lassen (sog. Erlaubnistatbestandsirrtum).

Abhängig von der Art des Messers kommt bei C allenfalls eine Straftat nach dem Waffengesetz in Betracht; um das beurteilen zu können sind allerdings weitere Infos erforderlich.