Anzeige wegen Betrug/80Euro! Hat die Polizei Einsicht in alle Nachrichten bei EbayKleinanzeigen?
Ich habe eine Anzeige von der Polizei, ich hätte bei Ebaykleinanzeigen ein Paket nicht versendet. Es geht um einen Betrag von 80 Euro. Nun soll ich zur Anhörung. Meine Frage ist ob die Polizei meinen Nachrichtenverlauf bei EbayKleinanzeigen einsehen kann/darf? Und wenn ja, nur die Nachtichten speziell zu dem Fall oder alle`?
4 Antworten
Wenn sie gelöscht sind natürlich nicht
Grundsätzlich mal darf die Polizei, wenn auf Grundlage von Tatsachen gegen dich der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, auch dein Handy durchsuchen. Dazu gehört naturgemäß, dass alle Daten angesehen werden, denn relevante Daten könnten sich letztlich in jeder Datei verbergen.
Inwieweit dies aber hier von Bedeutung sein soll, ist mir schleierhaft. Grundsätzlich dürfte sich die Frage doch dahingehend stellen, ob du die Ware verschickt hast oder nicht. Dies ließe sich am einfachsten über einen Paket-Einlieferungsschein feststellen.
Fakt ist, dass du den Versand der Ware beweisen musst. Hier bringt dich eine Verweigerung oder Verschleierung nicht weiter.
Bei einem Paket erhältst du einen Nachweis.
Bei einem Päckchen gilt:
Bei unversicherten Sendungen muss der Einlieferer nur nachweisen, dass er/sie die Sendung aufgegeben hat. Dann haftet der Käufer für den Verlust, da dieser nur eine unversicherte Sendung bezahlt hat. Das Risiko geht dann zulasten des Käufers.
Kann der Verkäufer die Einlieferung nicht nachweisen, dann haftet er auch. Nachweis wäre, dass er/sie zusammen mit Freund / anderer Person, die Sendung aufgegeben hat, und der/die das bestätigt. Nicht gerade die Hürde! Das gilt ausschließlich für Privatverkäufer!
http://www.ebay.de/gds/Lieferung-nicht-erhalten-und-dann-/10000000002749476/g.html
Der Einlieferungsnachweis kann sehr schnell zur Hürde werden. Selbst mit einem Zeugen ist das kein Selbstläufer. Kann der Zeuge wirklich bezeugen, dass es dieses Paket war und dass die Adresse korrekt und lesbar angegeben wurde? Spätestens hier müssen 99 % aller Zeugen ehrlicherweise zugeben, dass sie zwar mit auf der Post waren, aber die Adresse nicht nochmals kontrolliert haben.
etwas ausführlicher?
Zumindest Grundinformationen darf man trotzdem geben. Auf der App ist es zum Beispiel nicht möglich, auf das Profil des Users zu gehen.
Guck in die Beiträge vorher!