Anzeige erstatten wegen Identitätsdiebstahl?
Hey Leute, jemand gibt sich als mich aus und benutzt meine Fotos auf Facebook. Mit Fake Daten etc. also so als würde ich in "Essen" wohne obwohl das nicht stimmt. Er schreibt mit Leuten und verarscht sie..er hat all meine Fotos bei sich als Profilbild. Kann ich da eine Anzeige erstatten? Und was würde ich davon haben?
7 Antworten
Du kannst natürlich Anzeige erstatten, würde es aber erstmal mit einer klaren Aufforderung versuchen: Aufhören + Löschung des Profils und der Bilder oder Anzeige, das dürfte wahrscheinlich schon reichen. Sonst wird die Person wohl am Ende je nach Alter paar Sozialstunden oder ein geringes Bußgeld erhalten, außer es war ein schwerwiegender Verstoß dabei, aber ich denke mal, dass du von einem klassischen Fakeprofil redest, also eher nicht.
nein, größtenteils falsch.
Sich bei FB unter anderem Namen anzumelden ist NICHT! strafbar. So etwas wie Identitätsdiebstahl gibt es im Strafgesetz nicht. Was da nicht drinsteht, ist (zumeist) straffrei, ganz einfach letztlich.
Sich als jemand anderes ausgeben auch nicht.
Deine Fotos zu verwenden kann unter Umständen rechlich nicht statthaft sein, je nachdem, tritt man bei FB die Rechte an den eingestellten Fotos an FB ab oder nicht? Das weiß ich gerade nicht.
Ist dem so, tritt man die ab, ist das nichts, es sein denn, FB geht dagegen vor. In dem Fall hättest Du nichts mehr zu melden, selbst Schuld, sich bei dem NSA-Verein freiwillig anzumelden.
Ist dem nicht so, ist das nichts für die Polizei, glaube ja nicht, man erstatte eine Anzeige und der Rest wird erledigt.
Wenn die Rechte am jeweiligen Bild, was noch zu klären wäre, weiterhin bei Dir liegen, musst Du den Mensch Abmahnen und ggfs. auf Unterlassung klagen. Du selbst, das nimmt Dir niemand sonst ab.
Ohne weitere richtige Straftaten hast Du also nur eventuell eine Handhabe, die erfordert Mühe und auch Kostenrisiko von dir, denn kein Anwalt arbeitet für lau.
Leider wird in den bisherigen Antworten viel Halbwissen verbreitet, daher möchte ich ein wenig für Klarheit sorgen.
Es ist in der Tat so, dass der Identitätsdiebstahl in sozialen Netzwerken eine Lücke im Strafrecht darstellt. Es gibt also keine Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung aufgrund dieser Handlung. Es gibt allerdings eine Menge Begleithandlungen, die durchaus einen Straftatbestand erfüllen können und deshalb auch eine Anzeige rechtfertigen. In diesem Fall kann zum Beispiel die durch den Fragesteller beschriebene unerlaubte Nutzung der Bilder gegen UrhG § 106 (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verstossen) und somit eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung begründen. Auch kann jede weitere strafrechtlich Relevante Handlung, die mit dem gefälschten Profil begabgen wird eine Strafanzeige begründen.
Des weiteren ist es natürlich auch möglich auf dem zivilrechtlichen Wege gegen den Identitätsdiebstahl vorzugehen um Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche zu erwirken.
Die zivilrechtliche Durchsetzung scheitert in der Praxis wiederum am fehlenden Straftatbestand, des Identitätsdiebstahls, da die Plattformbetreiber nur Daten bei Straftatbeständen herausgeben.
Zusammenfassend bedeutet das, dass der Fragesteller z.B. eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstatten kann, oder zivilrechtlich gegen das gefälschte Profil vorgehen.
Über den Ausgang dieser Massnahmen werde ich nicht spekulieren, da dies Aufgabe von Polizei, Richtern und Staatsanwälten ist.
Eine erweiterte rechtliche Einschätzung findet sich unter: http://www.onlinelaw.de/de/aktuelles/it_news.php
Du kannst das bei Facebook melden ( würde ich auch tun) und denen vielleicht auch schreiben das du bereit bist zu einer Anzeige gegen den User!
Setz dich mit facebook so zusammen das du denen ein orginal neues Bild von dir schickst , sogar mit Personalien damit sie dir dein Profil überprüfen können!
Manche Internetbetreiber stellen den falschen Usern dann ne Fangfrage ( die sie vorher mit dir besprochen haben) und sehen somit das er falsch ist!
Falls das alles nicht klappen sollte geh zur Polizei, durch die IP-Nummer haben sie den falschen User ruck zuck!! dann kannst du gegen ihn Anzeige erstattern!!
Natürlich kannst du eine Anzeige erstatten. Und du hast einen Untersagungsanspruch.
Das "Wegen was?" habe ich in meiner Antwort erklärt. ;)
Wegen was bitte schön?!