ROMÄNISCHE FRAU HEIRATEN

9 Antworten

für nach der Heirat steht das am ::

Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.

Sie können jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist, und Ihre Eheschließung so auch bei den deutschen Behörden registrieren lassen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Auch besteht keine Verpflichtung, Ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.

Deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können den Antrag auf Beurkundung im Eheregister entweder direkt beim zuständigen Standesamt (Standesamt I in Berlin) oder über die für Ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Ausl%20-%20Gueltigkeit%20in%20D.html?nn=332718

Auffällig für eine Scheinehe währe ein zu großer Altersunterschied und, dass sie erst seit kurzem hier in Schland währe.

Das trifft aber bei euch ja nicht zu, zumal ihr auch ein Kind habt und schon in einem Eheähnlichen Verhältnis lebt.

Sie wird nachweisen müssen, dass sie "zu Hause" Unverheiratet ist.

Weil Wirtschaftliche Verhältnisse fallen ja weg.

lg

Da musst du dich an die dortigen Behörden wenden. Auch dort wirst du Unterlagen vorweisen müssen.

Die Eheschliessung in Daenemark wird auch in Deutschland anerkannt werden. Dazu braucht ihr nur die Heiratsurkunde uebersetzen zu lassen und dann auf eurem Standesamt registrieren zu lassen.

Ja, dem ist so. In Dänemark sind Formalen deutlich geringer und Deutschland muss diese Heirat anerkennen. Allerdings verlangt Dänemark natürlich Urkunden, die die Abstammung u. ä. darlegen. Lediglich bei den auf deren Inhalt basierenden Schlüssen sind die "lockerer".

Ich hatte mich vor rund 10 Jahren da auch etwas kundig gemacht, weil es zwar zwischen Deutschland und den Heimatland meiner Frau ein Abkommen gibt, die Heirat gegenseitig anzuerkennen, aber nicht die Scheidung ... und da man sich dort einfach per Unterschrift scheiden lässt, wollte das hiesige Standesamt die 15 Jahre zuvor erfilgte Scheidung so nicht anerkennen und es drohte sehr teuer zu werden. Gottseidank hat gleich schon der erste Richter seinen Segen gegeben, so dass es "nur" 50 EUR waren.