Anmelden am Flughafen alte Elektro-Gerate
Hallo,
ich weiss, dass die Freigabemenge 430€ beträgt bei der Einreise (DE, EU). Wie sieht es aber auch wenn ich beispielsweise mit einem Laptop und oder einer Spiegelreflexkamera ausreise und dann wieder einreise (DE). Da muss man die Geräte nicht anmelden und versteuern oder liege ich da voll daneben, die Geräte sind in Deutschland erworben worden und mindestens 2 Jahre alt?
4 Antworten
In Ergänzung zu zistoll: Falls Du die Belege nicht mehr hast, geh einfach mit etwas mehr Zeit (z.B. mindestens 1 Stunde zusätzlich - Wartezeit beim Zoll und der Aufwand mit Auspacken, wieder Einpacken, alles registrieren lassen, ...) zum Fluhafen, melde Dich VOR dem Einchecken beim Zoll und lass die Geräte "registrieren"; dafür gibt es ein bestimmtes Formblatt, das beim Zoll ausgefüllt wird. Wenn du dann von der Reise zurück kommst,nimmst du den roten Ausgang, legst das Formular vor und zeigst die Geräte, zeigst, was du so im Urlaub gekauft hast und brauchst nichts zu zahlen (wenn die Urlaubseinkäufe unter 430 Euro sind).
Wenn Du die Rechnungen noch hast, nimm sie mit. Dann kannst Du bei Deiner Rückkehr beweisen, dass die Geräte in Deutschland gekauft wurden und Du brauchst sie weder anzumelden noch zu versteuern. Sie gehören nicht zur Freigabemenge.
Bei der Einreise in ein Drittland solltest Du unter den Zollbestimmungen des jeweiligen Landes nachschauen. Kann man googlen.
Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Ausgeführte und wieder eingeführte Geräte unterliegen natürlich nicht der Steuer.
Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet die Dinge an und hat dann praktisch einen Beweis für die Ausreise.
Ich weiß ja nicht genau ob du das Urlaubsland meinst. Also, wenn du z.B. Urlaub in Kanada machst, ob da für dich als Deutscher mit deutschen Wohnsitz die Freimenge gilt. Wenn du das meinst, dann kannst du die Antwort mit ein wenig logischen denken selber herausfinden..... Wenn du in den Urlaub fährst, ist dann der Wert aller Gegenstände die du mitführst über 430 Euro (unterstellen wir einfach mal, dass wäre die relevante Grenze)? Ich glaube i.d.R. wird dem so sein. Dann müssten ja alle Touristen in den entsprechenden Urlaubsländern Zoll / Abgaben zahlen... Schon mal was davon gehört? Ich glaube nicht.
Ich versuche es mal ganz grob zu erklären. Grundsätzlich muss man zwischen zwei verschiedenen Sachen unterscheiden. Die eine Seite sind Waren wie Tabak, Alkohol.... Da gibt es entsprechende Freimengen die man in jedes (!!!!) Land nur einführen darf, ohne dass Steuern o.ä. anfällt. Also, wer in Kanada Urlaub macht, kann meines Wissens auch "nur" 200 Zigaretten einführen. "Normale" Reisegegenstände wie z.B. Kleider, Haarföhn, Schuhe, Fotoapparat, Smartphone.... die von Deutschland in den Urlaub mitgenommen werden, im Urlaub "genutzt" werden und dann wieder mit nach Hause genommen werden, unterliegen keinem Zoll o.ä. im Urlaubsland.
Wie sieht das mit dem Land aus, wo ich dann Einreise beispielsweise für ein Urlaub gilt da dann auch wieder die Freigabemenge von 430 (Ist kein EU-Land)