Angebot inkl. oder exkl. MwSt. bei Geschäftsleuten?
Hallo, wenn ein Landwirt von einem Landhandel ein Angebot bekommt und da nirgendwo ein Hinweis zur MwSt. steht ist dieses Angebot dann inkl. oder exkl.?
3 Antworten
Unter Geschäftsleuten ist die Angabe ohne Mehrwertsteuer üblich. Ebenso üblich ist es allerdings, darauf hinzuweisen.
Uff, ich hab jetzt echt lange gesucht, aber das hier ist wohl der Knaller überhaupt:
http://www.rechtsanwaelte-sb.de/baurecht/vergessen-sie-nicht-die-mehrwertsteuer-zu-vereinbaren
Auch wenn es hier um Baurecht geht, ich würde den nicht vorhandenen Hinweis als Bruttopreis werten.
Wenn ich Angebote schreibe, steht immer drin, ob MwSt. enthalten ist (Privatkunde), oder ob sich der Preis zuzüglich versteht (Firmenkunde).
Du könntest vorsichtshalber einen Anwalt fragen, ob das Urteil allgemeingültig ist. Kostet nicht viel, hilft aber viel ;-) Spart dir möglicherweise 19%, von denen du locker die telefonische Beratung beim Anwalt zahlen kannst.
Danke für den Link. Werde zukünftig auch mündlich imer auf die Mwst. hinweisen.
Normal ist die Angabe von Nettopreisen bei den Positionen. Die MwSt wird bei der Summe aufgeschlagen.
Auch eine Nettopreisliste ist zulässig - mit dem Vermerk, dass die Preise ohne Mwst. angegeben sind.
Falls nicht erkennbar ist, ob die Preise oder der Endpreis die Umsatzsteuer enthält, ist es kein verbindliches Angebot.
Ich würde einfach nachfragen.
Im Bereich der EU und somit auch in Deutschland gibt ganz genaue Vorgaben, ob Angebot, Rechnung oder Shop müssen die Vorgaben da sein. Shop für Endkunden muss immer inkl. Mehrwertsteuer sein Shop für Fachhandel B2B können die Preise zzgl. Mehrwertsteuer sein Bei allen Vorgängen muss die Mehrwertsteuer 19 % und 7 % ausgewiesen werden, oder der Artikel ( Postwertzeichen) sind von der Umsatzsteuer befreit, dieses muss aber auch darauf stehen, ferner sollte auch die USt-Id-Nr. oder Steuernummer des Verkäufers vorhanden sein. Ist dieses nicht der Fall ist das ganze mit Vorsicht zu behandeln, noch besser gar nicht. Ich würde bei diese Art von Angeboten meine Zeit nicht verschwenden, hier geht etwas unter Umständen am Finanzamt vorbei und früher oder später kommt der Ärger.
wenn die MwSt. aber nicht ausgewiesen ist und auch kein Hinweis dabei steht? Muss darauf hingewiesen werden ob mit oder ohne oder kann der Händler das einfach so stehen lassen?