am 16.11.15 hat mir ein LKW den Seitenspiegel abgefahren, Polizei hat alles aufgenommen.Meldet sich die Versicherung von dem Verursacher bei mir oder muss ich?
8 Antworten
Sofern der Fahrer des LKW's die Schuld trägt - nimm Dir einen Anwalt! Dieser regelt die Angelegenheit für Dich (und wird in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt).
Ich persönlich war in 35 Jahren Fahrpraxis mit verschiedenen Kfz bereits an mehreren unverschuldeten Unfällen als Geschädigter beteiligt. Früher habe ich mich auch mal mit den gegnerischen Versicherungen "rum geschlagen", also Korrespondenz geführt und oft genug geärgert wegen deren "Hinhalte-Taktik". Das mache ich heute nicht mehr! Ein Anwalt regelt für mich bei einem unverschuldeten Unfall meine Interessen wesentlich effektiver, und das für mich stets zum Nulltarif. Du darfst Dich aber gerne mit den Versicherungen in Verbindung setzen, Deine Zeit, Dein Geld und Deine Nerven investieren. Nach 35 Jahren Fahrpraxis mache ich das jedenfalls sicher nicht mehr!
Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - mußt du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch:
- Wenn du der Meinung bist, dass der Schaden unter 715 € liegt und du auch nicht den Verdacht auf evtuelle weitere verdeckte Schäden hast, dann liegt ein Bagatellschaden vor. In diesem Fall beziffrst du deinen Schaden durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder eine Schadenskalkulation eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Achte aber vor Beautragung eines Kostenvorranschlags daruf, das die Kosten hierfür nicht zu hoch sind. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden oft nicht von der gegnerischen Versicherugn übernommen. Die Kosten einer Schadenskalkulation hingegen werden - soweit mir bekannt - immer von der gegn. Versicherung getragen.
- Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen. Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
- Hast du bei einem alten Auto bei einem Schaden unter 715 € den Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann benötigst du ebenfalls ein Gutachten zur Abrechnung.
Anhand des Kostenvoranschlags oder des Gutachtens rechnest du dann den Schaden ab. Sofern keine Reparatur erfolgt stehen dir die netto Beträge - also ohne Mehrwertsteuer - zu. Die Mehrwertsteuer bekommst du nur in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist.
Den Text hab ich auch schon gelesen, beantwortet aber nicht meine Frage. Bin halt etwas verwirrt gewesen, weil der Polizist meinte, dass die Versicherung sich bei MIR meldet und meine Versicherung meinte wiederum ich müsste mich bei DENEN melden, hab jetzt aber ne Mail an die geschickt, dürfte also irgendwas in den nächsten Tagen passieren, hoffe ich mal.
mußt du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern.
das steht bei mir im ersten Satz und bedeutet, das du die Schadenshöhe an deinem Auto durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Rechnung, Kostenvoranschlag, Schadenskalkulation, Gutachten benennen musst und anschließend den/ die:
- gegnerische Versicherung oder
- Fahrer oder
- Halter
unter Fristsetzung zur Zahlung des Schadens schriftlich auffordern musst.
Vor Reparatur ist aber eine ausreichende Beweissicherung erforderlich!
weil der Polizist meinte, dass die Versicherung sich bei MIR meldet
was ein Polizist meint muss nicht zwangsweise mit den Gesetzen, Rechtsprechung oder Realität überein stimmen.
Danke, perfekt
Versicherungen sind meist in der Sache recht schnell, du hast das Kennzeichen, es gibt den Zentralruf der Versicherungen: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf dort erfährst du die entsprechende Versicherung, dort einfach anrufen Sachlage schildern und das Aktenzeichen der Polizei auch bekannt geben.
Leider handelt es sich um ein ausländisches Fahrzeug, aber hab jetzt alles gefunden und eine Mail an die richtige Stelle geschickt
Würdest Du freiwillig auf jemand anderen zugehen und sagen, hey, Du bekommst Geld von mir?
Ich würde mich mal sehr hurtig bei der gegnerischen Versicherung melden! Und Anspruch auf einen Anwalt hast du auch, ebenso auf einen Gutachter. Und lass Dir keinen von der gegnerischen Versicherung nennen, Du hast freie Wahl.
Ja, Schulden freiwillig bezahlen, das ist (in meinem Umfeld) so allgemein üblich.
mache ich auch, aber Versicherungen sind da eher sehr sparsam geworden.
Anwalt unnötig, da der Fall klar auf der Hand liegt, mein Auto war geparkt und er ist zu nah heran rangiert und hat mir den Spiegel abgefahren.
Und Ja, schulden bezahlt man üblicherweise ;)
Ob ein Anwalt unnötig ist wird sich noch heraus stellen, insbesondere bei einem ausländischen Fahrzeug.
Mit dem Anspruch auf einen Anwalt, währe ich vorsichtig, solange die Zahlung nicht verweigert wird.
Du musst dich dort melden und deine Ansprüche geltend machen.
Der LKW fahrer ist definitiv schuld, hat die Polizei ja selbst gesagt und der Fahrer ja ebenfalls, komm mal runter. Meine frage war nur, ob ich mich bei der Versicherung melden muss, oder ob die das tun