Wie schnell fahren Motorroller mit 50ccm?
Offiziell vom Hersteller fahren die ja alle 45km/h, aber die fahren doch in Wirklichkeit in bisschen schneller oder? Und darf man dann mit einem M Klasse Führerschein vollgas geben, wenn man auf 50-55km/h kommen würde? Bitte nur antworten, wenn man sich sicher ist und nicht vermuten.
6 Antworten
Das hat nichts mit Vollgas zu tun. Wenn das Teil schneller als 45 km/h fährt, darf es nicht bewegt werden, auch wenn du nicht schneller fahren würdest. Roller, die vor 2000 (?) zugelassen wurden, dürfen 50km/h fahren.
Gut zu wissen, danke ;)
Ich habe schon oftmals alte Opis und Omis auf 50er Rollern überholt. Die fuhren dann nach Autotacho immer so zwischen 48 und 49. Dabei bläute der Auspuff auch noch ganz leicht. Ich denke, das ist dann orginal und nicht hochgefriemelt. Wenn die Kiddies mit sowas unterwegs sind, qualmt nix und die Kiste läuft auch flotter. Irgendwie komisch, finde ich.
Ein wenig Toleranz (bis 3 Km/h) ist da immer mal drin und der Tacho am Rollter geht auch nicht 100%ig - wenn du etwas haben möchtest das legal ein wenig schneller fährt würde ich dir empfehlen mal nach einer Schwalbe Ausschau zu halten - die fahren bis 60 Km/h und dürfen mit Klasse M gefahren werden
Hallo, die von Dir angesprochene Toleranz betrifft die Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, also z.B. auch, wenn man mit nem Moped in der 30-er Zone 40 fährt. Die >bau-/betriebsart-bedingte, technische < Toleranz liegt etwas höher.Dies liegt u.a. darin begründet, dass Fahrzeuge nach längerem "Einfahren" und guter Pflege oft eine etwas höhere Leistung entfalten, als im Baudurchschnitt angegeben.
Mit Ausnahme der "bestandsgeschützten" Roller/Kleinkrafträder von Simson (S51 / Schwalbe), die noch eine DDR-Zulassung bis 60 km/h hatten, dürfen Mofas 25 km/h fahren, Mopeds bis 45 km/h. Es gibt kleine Toleranzgrenzen bis ca. 10%, wenn diese nicht auf Grund unzulässiger, baulicher Veränderungen vorliegen. Werden die Werte klar überschritten, erlischt der Versicherungsschutz und es gilt als Fahren eines nicht zugelassenen Krades ohne gültige Fahrerlaubnis. Dies kann, nebst der regulären Strafen auch eine Führerscheinsperre zur Folge haben. Ist ein Fahrzeug "unverschuldet" herstellerseitig zu schnell, muss ggf. der Lieferant nachbessern, insbes. wenn es sich um einen Garantiefall handelt. Tut er dies nicht, kann das KleinKrad seine Betriebszulassung verlieren, bis Du in einer Werkstatt eine geeignete Drosselung nachweist. Werkseitig sind aber solche Überschreitungen höchst selten !
Viele Roller fahren auch neu mit allen Drosseln drin schneller als 50 km/h. Das hängt daran, dass sie unter Volllast noch die 45km/h schaffen sollen. Da sagt auch kein Polizist was dagegen.
sich darauf zu verlassen, ist riskant. In der Betriebserlaubnis steht nicht umsonst "zugelassene HÖCHSTgeschwindigkeit, denn in dieser BE steht auch drin, ob 1- oder 2-Sitzer und die zulässige Höchstlast. Dabei ist hinzunehmen, dass ein KleinKRad unter Vollast nicht die Höchstgeschwindigkeit erreicht. Es lebe die Polizei-Toleranz, aber Rechtssicherheit oder -Anspruch hierauf besteht NICHT !
Der Führerschein Klasse M gibt laut § nur maximal 45 km/h her!
Oder steht in deinem 55 Km/h drin?
vor 2002