Als Sozialversicherungsfachangestellter verbeamten lassen?
Hallo,
im kommenden September werde ich eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter (SoFa) beginnen.
Meine Frage ist nun: Kann ich mich im Anschluss durch Zusatzqualifikationen verbeamten lassen? Wenn JA, welche?
Ich weiß das es noch sehr früh ist darüber nachzudenken und ich erstmal eine Top Ausbildung hinlegen sollte, jedoch kann man sich als junger Mensch seine Ziele nie hoch genug stecken! Zumindest seh ich das so!
Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar!
5 Antworten
Hallo,
die Krankenkassen gehören zwar zum Öffentlichen Dienst, aber seit 1989 ist eine Verbeamtung bzw. eine gleichgestellte Rechtspostion nicht (mehr) möglich.
Bei der Rentenversicherung werden manchmal Anwärter für den gehobenen Dienst gesucht (mit Abitur) . Diese haben dann direkt ab Ausbildungsbeginn Beamtenstatus. Angestellte Sofas (mit Realschulabschluss) sind dann gegenüber den ausgelernten Beamtenanwärtern vermutlich eher 2. Wahl. Wenn nicht, dann wäre eine mehrjährige Weiterbildung für den gehobenen Dienst erforderlich.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
beamter kann man nur im öffentlichen dienst werden. die masse der sofas arbeitet aber bei krankenkassen, die nicht zum öffentlichen dienst gehören.
bewirb dich lieber als verwaltungsfachangestellter bei einer gemeinde, dann kannst du mit glück später beamter werden.
Krankenkassen gehören auch zum Öffentlichen Dienst. Es sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Hallo DeWe18,
ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen als Personalreferent und Experte zum Thema Karriere in der Versicherungsbranche diese Frage nicht beantworten kann, da eine Verbeamtung nur im öffentlichen Dienst möglich ist.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn oder die örtliche Bundesagentur für Arbeit.
Viele Grüße
Michael Ullrich, CosmosDirekt
Wenn Du es machst bei der Bfa möglicherweise
Bfa?
nein das geht nicht mher. das gehört zum öffentlichen Dienst.
Möglicherweise. Ich werde aber nicht meine Chance auf eine Ausbildung bei der Rentenversicherung vergeben. Vielleicht findet sich später ein anderer Weg. Trotzdem Danke für deine Antwort!