Als Schüler Wohngeld beantragen?
Hallo,
und zwar folgendes, ich lebe aktuell noch bei meinen Eltern und besuche die 11. Klasse und bin volljährig. Ich würde schon gerne in eine WG beziehungsweise kleine Wohnung, weil ich mit meinen Eltern überhaupt nicht mehr klarkomme und das auch auf meine Psyche und somit auch schulische Leistungen auswirkt.
Ich hab mal so mitbekommen, dass man Wohngeld beantragen kann, dennoch ist es so, dass ich seit 2 Jahren auf 450€ Basis arbeite, zusätzlich das Kindergeld bekommen würde, aber auch die Möglichkeit hätte (abgesehen von den Problemen), bei meinen Eltern zu wohnen - würde sich das gegen eine Auszahlung auswirken?
LG
6 Antworten
Gerade bei den heutigen Preisen wie Mieten, Strom, Gas, Lebensmittel etc., solltest du dir 3x überlegen, ob du wirklich schon alleine leben willst. Da helfen dir auch keine Zuschüsse mehr aus, weil die noch immer gefühlt auf dem Stand von 2002 sind. Keiner ist gezwungen mit 18 schon auszuziehen, nur weil man offiziell volljährig ist.
Solange dich deine Eltern nicht wegen Kleinigkeiten schlagen oder dich gar misshandeln/missbrauchen, solltest du dich fügen und es ertragen. ;) Ich habe weitaus schlimmeres in meiner Schulzeit und Zuhause gleichzeitig erlebt und trotzdem die Matura (DE: Abitur) geschafft. :)
Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Wende dich an diese!
Für das Wohngeld musst Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein, musst ein Mindesteinkommen erreichen, darfst kein BAB - oder Bafög - beziehen und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben, dann könnte Wohngeld in Betracht kommen.
Als Mindesteinkommen sollte man 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll erreichen, bei einem Single würden das derzeit min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein + min. noch die Warmmiete und davon sollte man dann min. 80 % an eigenem Einkommen erreichen.
Bekommst Du das Kindergeld als Kind selber, dann zählt das als anrechenbares Einkommen, da es als Unterhaltsleistung der Eltern angesehen wird.
Wenn du Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum bist, über ein ausreichendes Einkommen verfügst (Regelsatz + Miete) und dem Grunde nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung hast, kann es durchaus sein, dass du einen Anspruch auf Wohngeld hast. Das Einkommen und/oder dir Unterhaltspflicht deiner spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle, da sie ihrer Unterhaltspflicht schon nachkommen wenn sie dir das Kindergeld überlassen.
Kindergeld hat kein Einfluss auf die Wohngeldberechnung, da dieses nicht als Einkommen gewertet wird.
Wenn du allerdings in einer WG wohnst, wird das Einkommen deiner Mitbewohner mit einberechnet, neben deinem eigenen Einkommen natürlich.
Also auf https://www.wohngeld.org/berechnung/ steht:
Hinweis: Ein bestehender Bezug von Kindergeld wird für die Berechnung nicht berücksichtigt und ist damit ohne Einfluss auf das Wohngeld.
Das gilt für Familien die Kindergeld erhalten, bekommt das ausgezogene Kind das Kindergeld als Unterhalt ist es anrechenbares Einkommen
Ja aber dann ist es ja auch Unterhalt kein Kindergeld.
wenn du meinst....
Das ist totaler Blödsinn was du schreibst, das Einkommen der Mitbewohner hat keinen Einfluss auf das Wohngeld des Antragstellers, das Kindergeld wird als Unterhalt angerechnet. Du solltest mal einen Blich ins Wohngeldgesetz werfen, bevor du so einen Unsinn postest