Als ``Horror-Clown´´ an Halloween verkleiden strafbar?
Vorweg: Mein Führungszeugnis ist bis jetzt sauber, bin unter 25 und würde mich gerne an Halloween im Wald abends verstecken und als Clown mich an Passanten heranschleichen und Leute erschrecken (Ohne Waffen). 1. Mache ich mich strafbar 2. Mit welchen Strafen muss ich rechnen
12 Antworten
1. Nein 2. Du kannst trotzdem damit rechnen das du zur überprüfung auf die Wache mitgenommen werden würdest , nur um sicherzustellen das du "ungefährlich" bist , jedoch würde ich das lassen , da soetwas mit Abstand nicht mit "Spaß" Vergleichbar ist .
LG Daniel
Ja, ggf. machst du dich strafbar. Solltest du zum Beispiel eine Person so sehr erschrecken, dass sie einen Herzinfarkt bekommt und stirbt, musst du dich wegen Totschlages verantworten. Außerdem kann es auch sein, dass eine Person vor Schreck irgendwo gegen läuft und sich verletzt, das wäre dann Körperverletzung.
Es kann auch sein, dass Personen dich angreifen, auch wenn es vielleicht nicht rechtsmäßig ist. Man weiß nie, wie jemand in Todesangst reagiert.
Der Grat zwischen Erschrecken und Bedrohung ist ziemlich gering. Man muss also sehr aufpassen. Ich kann dir davon nur abraten.
Das verkleiden und erschrecken an sich ist nicht strafbar.
Aktuell würdest du ein Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung kassieren. Was letztes Jahr noch ein Spaß war, ist dieses Jahr NULL lustig.
Warum solltest du dich strafbar machen, wenn du dich an Halloween verkleidest um Leute zu erschrecken? :-) Sehe da kein Problem, sofern du niemanden verletzt.