Beschlagnahmten Film nach Deutschland per Post importieren?
Hallo!
Ich würde gerne den Film Halloween 2 (1981) bestellen.
Dieser ist in Deutschland leider stark geschnitten, da er ungeschnitten in Deutschland indiziert bzw. beschlagnahmt ist, und deswegen würde ich den ungeschnittenen Film per Post aus Österreich (EU-Land) importieren wollen.
Dadurch das der Film aber beschlagnahmt in Deutschland ist, wollte ich vor der Bestellung lieber sicher gehen ob das völlig legal ist und ich mich nicht strafbar machen würde (bin über 18).
Ich habe schon viel im Internet rum geschaut und dort steht hauptsächlich, dass der Privatbesitz legal sei aber der Import per Post strafbar sei... Und wo anders steht wiederum das der Import per Post genau wie der Besitz legal sei...
Deshalb wollte ich zur Sicherheit erstmal lieber hier nachfragen ob jemand eine genaue Antwort dazu geben kann und ob schon jemand Erfahrung mit dem (Post)Import von beschlagnahmten Medien hat.
MfG
3 Antworten
DU machst dich nicht strafbar, sondern maximal der Händler. Das einen Händler aus Österreich aber das deutsche JuSchG nicht die Bohne juckt... 😉 seit Jahren machen die Ösis damit glänzende Geschäfte.
Halloween 2 ist übrigens richtig schlecht und das sagt einer, für den H1 einer der besten Filme überhaupt ist 😉
Das habe ich vor 15 Jahren auch mal gedacht. Und wurde bitter enttäuscht.
Halloween 1 besitze ich schon und deswegen wird es Zeit für den zweiten Teil 😉
Die Veröffentlichungen aus Österreich sind glaub nur welche auf Liste B Indizierungen gelandet. Selbst wenn sie beschlagnahmt wären, dürftest du sie importieren. Hier mal der Gestzesauszug:
(1)Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.eine Schrift (§
11
Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,a)verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,b)einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder2.einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemediena)einer Person unter achtzehn Jahren oderb)der Öffentlichkeit zugänglich macht oder3.eine Schrift (§
11
Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt
oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist der Versuch strafbar.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(3)Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt;dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
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Der Import ist wie du am dick gedruckten sieht, nur strafbar, wenn du gegen die anderen Ziffern verstoßen würdest. Für dich zum privaten Gebrauch kannst du verbotene Filme einführen bis du schwarz wirst.
Soweit ich weiß macht sich höchstens der Verkäufer strafbar, also keine Sorge. Ich hab auch schon ohne Probleme beschlagnahmte Filme in Österreich bestellt.