Ei werfen an Halloween & sprühen
Ich geh mit paar Kumels und 2 Freundinnen an Halloween rum. Alle sind 14 bis auf 2, die sind 16 und 15. Der 15-jährige will an Halloween Eier rum werfen und mit Spraydosen rumsprühen. Ja, das verstößt gegen das Gesetz, das weiß er, aber meine Frage ist: Können die anderen, die nichts getan haben strafbar werden?
8 Antworten
Du bist als Mittäter dran, weil du ihn nicht gehindert hast bzw dich von der Gruppe endgültig abgesetzt hast.
Und wenn gegen euch alle ermittelt wird, steht das in der Erziehungsakte....bei erweitertem Führungszeugnis (benötigt bei bestimmten Berufen) ist das dann ersichtlich.
Dann kann sich derjenige zB einen Berufswunsch als Arzt, Anwalt, im Pflegedienst oder im ÖD in die Haare schmieren!
Ist es euch das wert?
Lasst den I.dioten daheim.
Ich habe mir den Bengel letztes Jahr gekrallt, der MEINE Wohnungstür mit Ei vollschmierte und einen Chinaböller in meinen Briefkasten warf. Hab ihn erkannt und bin bei seinen Eltern vorbei. Die bnekamen die klare Ansage: Entweder der Sohnemann reinigt die Schweinerei an Wohnungstür und Treppenhaus oder ich lasse es auf deren Kosten von einer Firma machen und zeige ihn an. Dazu kam die Reparatur des Briefkastens.
Generell: Süsses oder Saueres...ich habe einen Kilo kleine Fruchtbonbons daheim... jeder kreigt ne Handvoll und gut ist. Geld gibt es keines und das hatte der Bengel gefordert.
Außerdem ist es ein Unterschied, ob da ein paar (schüchterne) I-Dötzchen klingeln oder ich vor baumlangen Pubertierenden stehe, die mit "Ey, Alde..." anfangen...
Schieß den Typen auf den Mond oder macht euer eigenes DIng.
Das kann richtig teuer für euch werden und ihr seid alle strafmündig. Werft ihr (oder einer von euch) Eier an die Fassaden, Fenster oder Türen, könnt ihr die eventuell daraus entstehenden Folgeschäden nicht abschätzen. Auch das Einwickeln von Autos kann bös nach hinten losgehen, wenn sich im Klopapier z.B. Sand befindet, weil das Klopapier mal auf den Boden gefallen ist. Dann ist schnell eine Neulackierung fällig. Dann seid ihr nicht nur mit einer Straftat (= Sachbeschädigung) dabei, sondern ihr dürft auch zivilrechlich haften, und das kann sehr, sehr teuer werden. Dazu kommt ein eventuelles Notwehrrecht des Geschädigten, mehr brauche ich dazu wohl nciht zu sagen.
Auch bitte keine Streiche, wenn die Leute nicht da sind (ein beleuchtetes Zimmer muss nicht bedeuten, dass jemand da ich, das kann auch als Einbruchsschutz gedacht sein) oder die mit Feuer zu tun haben (Brandstiftung). Ihr wisst nicht wie die Leute drauf sind wenn sie zurückkommen und nicht jeder kann mit Halloween etwas anfangen.
ja können sie, mitgefangen mitgehangen. das ist auch nicht sinn und zweck von halloween, dinge zu beschädigen und mit eiern zu schmeissen. das ist weder lustig, noch ein dummer jungenstreich, sondern dummheit pur.
Mitgegangen - mitgefangen! Ihr wisst doch jetzt schon, was er vor hat!!!
Lasse diesen 15-jährigen zu Hause oder sag ihm klipp und klar, dass ihr nur dabei seid, wenn er diese Sachen unterlässt.
Ansonsten geht ihr eben woanders hin.
Wenn du ihm Nicht Hinderst .... Bist du Mittäter
Und was wäre Richtig
Falsch.