Als Harz-4-Empfänger muß ich Heizöl vor Lieferung beantragen oder reicht die nachträgliche Einreichung der Heizölrechnung beim Jobcenter aus?
Als Harz-4-Empfänger muß ich Heizöl vor Lieferung beantragen oder reicht die nachträgliche Einreichung der Heizölrechnung beim Jobcenter aus?
3 Antworten
Brauchst du nicht beantragen ist im Regelsatz enthalten....hoffe du hast für den Winter angespart
Hier gab es schon mal eine Frage zu , demnach ist es nicht enthalten, lese mal ist interessant: https://www.gutefrage.net/frage/heizoelbewilligung-fuer-hartz-iv-empfaenger-in-liter-oder-euro
Normalerweise liefert dir keiner das Heizöl einfach so ohne dass du gleich zahlen musst (also auf Rechnung). Daher muss du dich dann sicher im Jobcenter fragen lassen, woher du das Geld für die Bezahlung der Rechnung hast. Also vorher beim Jobcenter einen Vorschuss fürs Öl verlangen, evtl.einen Warenbezugsschein oder wie die Dinger heißen aber bei der Bestellung angeben, das du auf Gutschein kaufst...