Als Freiberufler in Deutschland muss ich keine Wegzugsbesteuerung zahlen , wenn ich aus Deutschland auswandere?
Wie ist das genau ,ich bin da echt ein Laie? Denn ich plane gerade entweder meinen Business aufzubauen , der dann als Kapitalgesellschaft sowieso mit 25k irgendwann auf eine Gmbh upgegraded werden muss , sodass es sich eigentlich lohnt es upzugraden , wenn du in einem halben Jahr bis dreiviertel Jahr sowieso auswanderst. Damit wärst du dann auch noch and bestimmte Einnahmen gebunden (im 5 stelligen Bereich) , die du nicht überschreiten solltest , da dann die 25k gezahlt werden müssen und es von der Wegzugsbesteuerung nocheinmal kostspieliger werden wird.
Angeblich soll es 6 Wege geben die Wegzugsbesteuerung zu umgehen:
6 Möglichkeiten, die Wegzugsbesteuerung zu umgehen
- Der Verkauf der Anteile vor dem Wegzug. ...
- Den steuerlichen Wohnsitz in Deutschland beibehalten. ...(Liegt nicht in meinem Interesse)
- Ein Familienmitglied übernimmt die Anteile. ...(Liegt nicht in meinem Interesse)
- Die Kapitalgesellschaft wird aufgelöst. ...
- Das Unternehmen wird in eine Personengesellschaft umgewandelt.(Unwahrscheinlich)
Das heißt , wenn ich meine Kapitalgesellschaft auflösen würde, müsste ich keine großen Abgaben zahlen , wenn ich auswandere?
Wenn dieser No-Brainer mit der Auflösung nicht funktionieren sollte , dann würde ich nebenbei als Freelancer (Programmieren) arbeiten.
Als Freelancer kann ich genauso wie ein Angestellter keine Wegzugsbesteuerung bezahlen , wenn ich es richtig verstehe? oder ist das da auch wieder anders?
Denn sonst würde ich eher als Freelancer auswandern und im Ausland dann mein Unternehmen eröffnen. Was für Tipps könnt ihr mir geben meine Freunde?
2 Antworten
Es führt kein Weg daran vorbei, die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zu vermeiden. Die wurde erst mit Wirkung ab 01.01.2022 deutlich verschärft.
Selbst bei den "sechs Möglichkeiten", die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, werden am Ende die stillen Reserven besteuert.
Ok, dann bin ich mal gespannt, erzähl uns dann auch von deinem Millionen Busniess.
Wie bei deinen anderen Fragen zu diesem Thema würde ich dir noch immer und wiederholt zur einer professionellen Beratung durch einen Steuerberater raten.
Du wirfst noch immer mit den Begriffen Gründung, Freelancer und Freiberufler um dich. Ohne weitere Details zu deinem "Business" kommen wir auch durch ständige Wiederholung der Frage nicht weiter. Wieso nimmst du denn keinen Steuerberater für deij Millionenbusiness in Anspruch? Es lohnt sich.
Beratungsresistenz ist wahrlich keine gute Voraussetzung für eine Gründung.
Ich bin Lösungsorientiert. Wenn eine person sagt , dass geht nicht. Wie bsp. du kannst der Wegzugsbesteuerung nicht umgehen , dann kriege ich epileptische Anfälle , da i davon überzeugt bin , dass man da zumindest zu einem gewissen Grad gegen vor gehen kann.
Ich finde einen Weg , wenn ihr mir alle nicht helfen wollt . Ihr wollt doch alle das ich schön in Deutschland bleibe und steuern zahlen? NE? Nicht mit mir! NEver!