Als 16-jähriger darf man bis 24 Uhr draußen bleiben, aber wann darf ich wieder raus?
z.B. wenn ich jetzt um 4 Uhr joggen gehen will (xD keine Ahnung wer so was tut).
8 Antworten
Da es kein Gestz gibt das es einem 16 jährigen verbietet nach 0h draußen zu sein, gibt es logischer weise auch keine das besagtr wann er wideer raus darf. Folglich darf er raus wann er will, bzw. die Eltenr erlauben. Wer anderer Meinung ist soll das bitte mit Gesetz und § belegen.
Also im Jugendschutzgesetzbuch Seite 554 Absatz steht das man mit dem alter
Von 16 Jahren bis 12 Uhr in der Öffentlichkeit ( drausen) und in dem Jugendschutzgesetzbuch
Steht das du Dann erst mit der Zeit von 6 Uhr am morgen.
Ich hoffe ich könte dir helfen
Gruß
Fabi002
Meinst du das ernst?
ich gehe gerne mal um 4 uhr morgens joggen, da ist's im sommer noch schön kühl. im allgemeinen muss jemand der das 15. lebensjahr noch nicht vollendet hat um 22 uhr zu hause sein, jemand der das 17. noch nicht vollendet hat um 24 uhr bzw. 0 uhr. wenn du danach keinen triftigen grund hast draußen zu sein, dann wirst du von der polizei mitgenommen und nach hause gebracht (triftiger grund: zb. bäckerlehrling auf dem weg zur arbeit). ich glaube zwischen 4 oder 6 uhr morgens entscheidet der beamte selbstständig was er mit dir macht. polizeibeamte haben ja einen sogenannten "ermessensspielraum" und dürfen selbst entscheiden, wann sie eingreifen. das ist allerdings jedem beamten selbst überlassen.
mißt... setzen 6... wenn das mein prof lesen würde.. ;) nich nachgedacht
Hast noch mal glück gehabt :D, ich petze nicht :D
ab 6 UHr Morgens, vielleicht sogar 5 warte ich stöber grad nach! Also doch ab 5 Uhr sogar.
Zitat:"(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden."
Quelle: http://www.deine-rechte.de/html/das-jugendschutz-gesetz-deine-rechte.html
das regelt aber den aufenthalt in einer gaststätte zwischen 5 und 23 uhr, nicht den aufenthalt draußen in der freien wildbahn... es wurde ja nach draußen bleiben gefragt
das betrifft nur Gaststätten, nicht aber das blosse draussen sein (und Joggen)
du hast recht..;)
ah ok danke ;)
immer gerne :)
wieso darf man als 16 jähriger nur bis 24h draussen bleiben? das ist doch blödsinn. wir haben doch kein ausgehverbot für minderjährige in deutschland, oder? du darfst nur bis 24h in der disco oder bar sein.
DH! Endlich ma jemand der Redet und weis was er sagt
danke dir mein drugi, mein clockwork orange freund
Well well well, nix zu danken oh mein Droogie
Ich war geheilt, all right
Kannst du das mit nem Gesetz belegen.