Allianz Start Police
Habe 2009 bei der Allianz eine Start Police abgeschlossen mit BU will diese nun kündigen. Gibt es hier einen Rückkaufswert?? Bei Beitragsfreistellung gibt es bei Wiederaufnahme eine erneuete Risikoprüfung. Das sagt einem niemand vorher. Kennt sich jemand hierbei aus? Freu mich auf Rückmeldung bitte nur ernste Antworten. Danke
3 Antworten
Hallo, wenn du aus Gesundheitsgründen keine neue BU abschließen kannst und die BU in dem Vertrag eine wichtige Absicherung für dich ist, dann behalte den Vertrag. Sonst rate ich dir zur Kündigung. Der Rückkaufswert wird sehr gering sein, da , wie der Name sagt, es ein "Starter" ist. Die Kombination BU mit Altersvorsorge in dem Vertrag ist eine schlechte Wahl! BU bekommst du oft wesendlich günstiger als selbständigen Vertrag und die Anlage(verzinst) ist auch nicht das was du wirklich brauchst. Gruß constein
Hast du denn keinen Vertreter, bei welchem du den Vertrag abgeschlossen hast???
Mal allg. erklärt: du hast hier 3 Beitragsanteile - 2 Risikoanteile, einen für den BU-Schutz und einen für die allg. Verwaltung/Provision usw. sowie 1 Sparanteil für die private Altersvorsorge! Ob hier bereits ein Rückkaufswert zur Auszahlung kommt, kannst du am besten selbst in deiner Police nachschauen unter Rückkaufswert! Die Beiträge für die 2 Risikoanteile sind jedoch verloren, und falls du die Starterpolice beitragsfreistellen willst (falls überhaupt schon möglich!), dann hast du natürlich keinen BU-Schutz mehr! Das wenige, angesparte für die private Altersvorsorge wird dann eben weiterverzinst.
Bei Wiederaufnahme der BU-Absicherung sind natürlich die Gesundheitsfragen neu zu beantworten! Hier noch eine allg. Infoseite der Allianz, für Detailfragen wendest du dich besser an einen Allianz-Vertreter!
http://www.rbhn.de/content/dam/f1153-0/pdf/verbundpartner/allianz/startpolice.pdf
Gruß siola
Möglich, dass Du bei Kündigung einen Rückkaufswert hast, der aber natürlich deutlich weniger ist, als was Du bisher bezahlt hast. Du bekommst aber jährlich eine Aufstellung über die Daten aus der Versicherung. Da sollte auch der Rückkaufswert dabeistehen.