Alleinerziehende Mutter ,Urlaub genehmigen?
Ist das gesetzlich geregelt, dass eine alleinerziehende Mutter, dessen Kind schon zur Schule geht, 2 Wochen Urlaub in den Sommerferien bekommen muss?
9 Antworten
Wie von blackforestlady zitiert.
ABER: Kinder sind nicht die einzigen sozialen Gesichtspunkte. Wenn z.B. in einem Team immer nur 1 AN in den Urlaub gehen kann und die Sommermonate in den letzten Jahren von AN mit Kindern geblockt wurden so kann, sollte und wird ggf auch einem der anderen AN die bisher zurück gesteckt haben vorrang gewährt.
Nein darauf hast du nicht mehr Anspruch als Mitarbeiter ohne Kinder. Allerdings werden in vielen Betrieben, wenn es zuviele Urlaubsanfragen zu den Ferien gibt die Mitarbeiter mit Schulpflichtigen Kindern bevorzugt.
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung.
Allerdings wird in den meisten Betrieben schon geschaut, dass AN die auf die Schulferien "angewiesen" sind, ihren Urlaub auch dort bekommen.
Schulferien dauern 6,5 Wochen. Da sollte es schon machbar sein, Eltern versetzt Urlaub zu geben.
In vielen Betrieben gibt es dazu z.B. Betriebsvereinbarungen. Andere Betriebe regeln das z.T. auch so, dass MA die in einem Jahr zuerst ihren Urlaub zum Wunschtermin bekommen haben im Folgejahr anderen den Vortritt lassen müssen.
Es gibt ja auch nicht nur Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die in einem bestimmten Zeitraum Urlaub wollen. Auch Paare bei denen beide arbeiten gehen möchten zusammen Urlaub haben. Da es oft noch Betriebsferien im einen oder anderen Betrieb gibt, sind die Urlaubszeiten da auch nicht variabel.
So eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Der Jahresurlaub wird ja frühzeitig in einer Firma beantragt, meist im Dezember bis Februar, da werden ja alle Urlaubswünsche gesammelt von allen Beschäftigten und da wird dann bei der Aufteilung berücksichtigt, wenn schulpflichtige Kinder vorhanden sind. Ebenso natürlich Kindergartenkinder während der Schließzeiten.
Wenn da jemand im Betrieb zu spät kommt und alle Termine vergeben sind, dann wird es natürlich schwierig. Denn man kann ja nicht den Urlaub der Anderen streichen deswegen. Da ist dann nur noch Verhandlungssache möglich, vielleicht verzichtet jemand freiwillig oder eine andere Lösung kann gefunden werden.
Rechtlich wird sich da nichts machen lassen.
Ich bin selbst seit 25 Jahren alleinerziehend und berufstätig und habe immer spätestens Januar/Februar meinen Urlaub eingereicht, denn ich war ja darauf angewiesen. Hat auch immer geklappt. Und bis April muss der dann genehmigt sein. Danach darf er nicht abgelehnt werden.
Eine bindende Vorschrift dahingehend gibt es nicht.
Außerdem wird es dich überraschen, dass man auch in den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien Urlaub machen kann.