Alkoholgenuss in der Nähe vom Kiosk
Gibt es ein Gesetzt was den Genuss von Alkohol in der Nähe von der Verkaufsstelle (Kiosk, Getränkehalle, usw.)regelt. Ich habe mal am Kiosk ein Schild gesehen wo geschrieben steht, daß im Umkreis von 50? Metern der Genuss von Alkohol verboten ist. Ist das gesetzlich irgendwie geregelt ??
13 Antworten
Mir ist nicht bekannt, dass es eine solche Regelung gibt - leider! In anderen Stadten (leider nicht in Deutschland) ist das Trinken von Alkohol im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Sieht man sich mal die vielen z.T recht verkommenen Typen an, dann wäre eine solche Regelung bestimmt zum Schutz der (besonders Kinder und Frauen) Passanten angebracht.
Das ist bei uns genauso! Kioske verkaufen zwar Büchsenbier und Flachmänner, aber nur zum Mitnehmen! Für die Besitzer hat das mal abgesehen von einer gesetzlichen Regelung noch einen anderen Grund! Schutz der normalen Laufkundschaft vor bestimmten Personen, die dann halt von morgens bis abends besoffen an den Kiosken rumhängen würden!
Ja so eine Reglung gibt es. Die aber nicht einer rechtlichen Grundlage führt und keiner Bestraft werden kann weil es gegen das Grundgesetz ist. es ist nur eine Ordnungswiderigkeit die mit einem Ordungsgeld belegt wird. Es geht aber nicht indireckt um solche menschen von Kiosken fern zu halten. e ist eine Überlegung der Polizei .. alle Säufer und Haschpappis zentral zu bringen um einen besseren Überblick der Gestrandeten Menschen zu haben. Auf der anderen Seite gehe ich auch nicht Betrunken durch eine fremde Stadt wie Kollege.... Szintilator...und meide solche Stellen wo sich die Leute Betrunken über die Finger laufen. Es ist kein Anblick..hat nichts mit wegsehen zu tun und nicht die Hintergründe zu sehen warum das so ist und es solche Menschen gibt...sondern es ist einfach kein schöner Anblick..auch das mit den Toioletten stimmt schon..Ausschankgenehmigung und WC müssen dann vorhnden sein..Doch wer auf so ein WC geht der müsste noch bestraft werden und verbrant weil er als Gefärlicher Bazillenträger eingestuft wird. hi...
die frage ist zwar schon ein bisschen älter,aber ich habe auch noch nie was von einem Verbot gehört.Bei uns im Ruhrgebiet ist es an der Tagesordnung,daß man an der Trinkhalle sein Bierchen und nen kurzen schlabbert und finde es bedauerlich,daß einige hier aus spießigkeit (Nadelstreifenheinis)jeden als Trunkenbold hinstellen und über einen Kamm scheren,nur weil man sich in der Öffentlichkeit ein Bier gönnt.Ich gebe den Kioskbetreibern und manchen Müttern ja auch recht,wenn Kinder die jenigen sehen müssen die pöbelnd schon fast in ihrer eigenen Pipi liegen.Ist keine Reklametafel für die Bude und das leckere Eis worauf sich die Kinder freuen.Nur ich habe als Kind die andere und schöne Seite solcher Buden kennen gelernt wo sich in lauen Sommerabenden die Opas und Schnapsschnarcher noch einen gepläßtert haben ohne laut und ausfallend zu werden.In diesem Fall sollte sich jeder an die eigene Nase fassen und jeden das tun lassen was er für richtig hält ohne den anderen zu schaden und oder zu belästigen.Schönen Abend noch zusammen!
Ja, da gibt es gibt da eine Regelung. Wenn du zu nah am Kiosk bist, dann ist es ein Schankbetrieb und der "Wirt" muss für die "Gäste" eine Toilette bereit halten. Nun, die meisten Kioske haben sowas nicht, deshalb möchten sie, dass du dein Bier etwas weiter weg trinkst.