Alkohol im Auto trinken, ohne zu fahren?
Hallo ist es verboten wenn mein Auto Parke und dann mit Freunden im Auto Alkohol trinke, also vorglühe. Das Auto würde dann nur da stehen, der Schlüssel würde zwar stecken damit musik läuft, aber ich würde nicht fahren und der Motor wäre auch aus... Ist das verboten? oder macht die Polizei da irgendwas, wenn die das sehen? Danke im voraus
11 Antworten
Man darf sogar buchstäblich während der Fahrt trinken, solange man nicht über die Grenze (0,5 Promille bzw 0 Promille bei Fahranfängern) kommt.
Entscheidend bei deiner Frage ist der laufende Motor.
Entscheidend bei deiner Frage ist der laufende Motor.
Selbst das reicht nicht aus.
Entscheidend ist, dass ein Fahrzeug mit Motorkraft bewegt [geführt] wird.
Dein eigenes Auto , ist wie dein Zuhause - Deine Privaten 4 Wände.
Da kannst du Trinken, Schlafen, oder gar Nackt drin sein.
beim letzterem solltest du dir aber was anziehen wenn du aussteigst :)
Die Polizei ,wenn sie dich sehen das du im Auto Trinkst mit den Kumpels, können dich natürlich Ansprechen
wegen Verdacht das du später dann doch Auto Fährst -
Besser wie der Experte auch sagte - wenn hinterm Steuer niemand sitzt :)
Aber machen können sie nichts - solange die Musik nicht auf volle Lautstärke dröhnt und sich Anwohner durch eure Feierlaune belästigt fühlen.
Also ab 22Uhr schon mal was leiser sein... Dann gibts auch kein Streß.
Je Nach dem , was für einen Peniblen Ordnungshüter du vor dir hast -
kann er dich Natürlich damit stressen dein Warndreieck und sowas gezeigt zu bekommen -
Aber dir ein Ticket geben weil du in deinem Auto Trinkst, was Parkt kann er nicht.
Zudem immer drauf Achten, das daß Auto da wo es gerade steht auch stehen darf.
Wäre sonst sehr Blöde wenn die Parkuhr Abgelaufen ist - oder du in einer Haltebucht stehst die nur mit einem Anwohner Ausweis genutzt werden darf - Denn dann müßte das Auto weg - somit Fahren unter Alkohol... gaaaanz schlecht.
PS... selbst das Bier Trinken während der Autofahrt ist sogar Erlaubt...jedoch nicht Empfehlenswert.
Bei einer Kontrolle - mußt du aber damit Rechnen das du pusten mußt.
siehe auch hier
Ich glaube die grenze ist, dass der Schlüssel im Schluss steckt. Das wäre im alkoholisiertem Zustand schon verboten.
Das ist falsch, solange nicht gefahren wird, findet keine verbotene Handlung statt.
Zur Gefahrenabwehr kann dir aber der Autoschlüssel vorübergehend abgenommen werden, um zu verhindern dass betrunken gefahren wird.
Ich glaube die grenze ist, dass der Schlüssel im Schluss steckt. Das wäre im alkoholisiertem Zustand schon verboten.
Nein,
sogar der Motor darf laufen - das Fahrzeug wird ja nicht bewegt.
Damit liegst du falsch.
Es ist nicht verboten.
Um keine Probleme zu bekommen und dich auch nicht rechtfertigen zu müssen, solltest du allerdings
- nicht auf dem Fahrersitz sitzen
- nicht den Schlüssel ins Zündschloss stecken
Denn beides könnte darauf hinweisen, dass du möglicherweise den PKW in Betrieb nehmen wolltest.
Aber Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB kann dir meines Wissens nur vorgeworfen werden, wenn du das Auto auch tatsächlich und nachweislich in Bewegung gesetzt, also losgefahren bist.
Das kommt nun darauf an wo das ist.
In Deutschland wäre das entsprechende Gesetz dafür Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinwirkung. So lange sich die Räder nicht drehen fährt es nicht und kann daher auch nicht geführt werden. Es darf also sogar der Motor laufen und wegen dem Alkoholkonsum kann man nicht belangt werden. Dazu gibt es sogar ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
In Österreich lautet die betreffende Vorschrift angeblich Inbetriebnahme eines Kraftfahr.... Angeblich verstösst man da gehen die Vorschrift bereits wenn man alkoholisiert die Zündung einschaltet.
Daher bekommst Du auch widersprüchliche Antworten.
M.W. ist der Knackpunkt der Motor - aus -alles gut,
an - Alkoholfahrt.