Agentur für Arbeit.. Förderung für Bewerbungs-Kleidung?

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Ja das stimmt, allerdings muss dein Vermittler dem zustimmen, dass du dir das nicht selber leisten kannst und er muss dir glauben, dass du keine eigende angemessene Kleidung hast. Dann kannst du es beantragen. Aber merke dir: ERST BEANTRAGEN, DANN KAUFEN!!!. Sonst wirst du kein Geld bekommen. Wenn du selber noch etwas darüber lesen möchtest, steht das im SGB III §45.

ja, dort gibt es einheits-bekleidung, overalls in verschiedenen größen und farben. unterwäsche, strümpfe und schuhe gibt es nur gegen vorlage der ungenügenden eigenen teile.

die firma, bei der man sich bewirbt, muss aber bescheingen, dass man dort in dieser kluft erschienen ist, sonst wird das vom alg abgezogen.

Stimmt nicht. siehe dazu www sozialgesetzbuch de

wäre ja noch schöner, falsch!

Immchen  01.03.2011, 21:40

doch gibt es, wenn auch nur sehr sehr selten: allerdings bin ich auch kein Befürworter