ACAB und Bullenschweine strafbar?
Angenommen man hätte aus einer größeren Gruppe heraus ACAB und Bullenschweine gerufen könnte man dafür strafrechtlich belangt werden oder fällt dies unter Meinungsfreiheit ?
2 Antworten
Auf alle Fälle wäre es ein starkes Indiz für ein extrem eingeschränkte Hirnfunktion.
https://www.tagesschau.de/inland/acab-101.html
ACAB = Meinungsfreiheit
"Bullenschwein" bis zu 1000 Euro
könnte im gleichen Zusammenhang wie auch ACAB mMn aber auch als Meinungsfreiheit gelten.
Hinweis: Bin kein Jurist.
P.S.: Du solltest dir dennoch überlegen, ob das was du da sagst, wirklich richtig ist. Die Polizei leistet in Deutschland einen wirklich schweren Job, den noch lange nicht jeder Bereit ist zu tun und muss sich dabei auch von Leuten wie dir beleidigen lassen. Und leider leider, darf die Polizei oftmals nicht so durchgreifen, wie es eigentlich angebracht wäre.