Abschriften im Einzelhandel
Wenn ich einen Artikel XYZ für 2,00 € im normalen VK verkaufe und bemerke 3 Tage vorher das das MHD abläuft setze ich diesen Artikel um 50% herunter. Ich verkaufe diesen Artikel reduziert also nun für 1,00 €. Meine Frage nun ist es welche Abschriftensumme ich kaufmännisch als Bruch oder Verderb abschreiben muss ? Muss ich den ganzen VK von 2,00 € abschreiben oder nur die Differenz zwischen Reduzierung und Normal VK Preis, also 1,00€ ?
Liebe/r lh110602 ,
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Klaus vom gutefrage.net-Support
3 Antworten
hallo,
nein man darf nur die differenz zwischen des tatsächlichen vkp und den reduzierten vkp abschreiben da ja nicht mehr verlust enstanden ist. da man abschriften natürlich als gewinn minimierung bei den steuern angeben kann, schreiben viele einzelhändler den kompletten betrag ab um eine höheren verlust und somit eine niedrigere steuerliche belastung zu haben
Ok... sorry erst mal an gutefrage.net Support Team... Es geht nicht um einen Rat sondern um die allgemeine Frage der Abschrift.
Danke für die Antwort von gelib. Nehmen wir mal an die komplette Summe wird abgeschrieben... und der Artikel wird trotzdem reduziert verkauft. Dann erhöht sich der Umsatz ja um diese 1€ aber ich habe keinen Gegenwert, weil ich 2€ ja schon abgeschrieben habe.
Inventur und Umsatz wäre doch verfälscht?
Soweit ich weiß, den ursprünglichen Wert, ist zumindestens bei uns so.