Abmeldung von ALG2 bei Selbstständigen, dann wieder Anmeldung. Wie sieht das Jobcenter das Vermögen?
Hallo zusammen,
ich bin selbständig und stocke momentan durch das jobcenter auf. Man darf ja bei der Beantragung der Unterstützung ein gewisses Vermögen besitzen. In meinem Fall ca. 6000,- EUR bar oder auf dem Konto.
Nun zu meiner Frage:
Ich erwarte wieder einen guten Auftrag. Hoffe das nach dem Auftrag ein weiterer kommt und das endlich mein Absprung von der Arge ist. Aber eins ist mir nicht ganz klar.
Aber nehmen wir mal folgende Situation an:
- ich bekomme den Auftrag und rechne 5000,- EUR ab.
- nach einem Monat merke ich dass kein weiterer Auftrag folgt.
- ich beantrage wieder die Unterstützung beim Jobcenter
- mit dem lezten Auftrag habe ich nun ein Gesamtvermögen von ca. 4000,- EUR auf dem Konto.
Ist das möglich oder wird das Jobcenter wissen wollen, wieviel ich in der Zeit zwischen der Abmeldung und der Wiederanmeldung verdient habe, und mir dann ggf. die Bewilligung verweigern?
Wenn man ein gewisses Vermögen besitzen darf, spielt es eine Rolle, wann man dieses Vermögen verdient hat? (also kurz vor dem Antrag oder lange davor?)
Vielen Dank vorab für jegliche Hilfe! Gruß
2 Antworten
Wenn du derzeit im Leistungsbezug bist,dann kannst du dich nicht immer ab und anmelden wie du gerade Lust hast !
Du kannst zwar freiwillig auf Leistungen verzichten und diesen Verzicht jeder Zeit für die Zukunft wieder zurück nahmen,aber da wirst du mit deiner Überlegung keinen Erfolg haben.
Denn das Jobcenter fordert dann nach der neuen Anmeldung wieder lückenlose Kontoauszüge an und da würde auffallen warum du dich ab und wieder angemeldet hast,nämlich um aus Einkommen dann Vermögen zu machen und das ist strafbar,weil Sozialbetrug.
Du müsstest schon ganz legal einige Zeit aus dem Leistungsbezug raus sein,weil dein Gewinn deinen Bedarf abdecken würde,erst wenn du dann wieder unter deinem Bedarf verdienen würdest und du einen neuen Antrag stellst,ist das Geld was du hast Vermögen und das wird dann bis zum Schonvermögen nicht angerechnet.
Das sind dann min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.
Von wegen einfach ab-und dann wieder anmelden ist nicht.
Wenn Du selbstständig warst und Du dich anmeldest,bekommst Du vom Jobcenter erstmal gar keine Unterstützung.
Dann kannst Du dich beim Sozialamt melden.
Beim Sozialamt wird Dein Vermögen verrechnet,vorher bekommst Du überhaupt nichts.