Ablösesumme nicht gerechtfertigt
Hallo liebe Anwälte und Rechtskundige unter euch ;),
ich bin Anfang Januar in eine WG (insgesamt 3 Mieter) eingezogen. Bei meinem Vorstellungsgepräch ging es auch um eine Ablösezahlung von 300 Euro an die Mieterin, deren Zimmer ich übernommen hab. Hierzu gibt es lediglich eine mündliche Vereinbarung, kein expliziter Kaufvertrag. Ich habe im guten Glauben, die 300 Euro hingenommen und eine SMS bestätigt leider auch, dass ich über die 300 Euro als Ablöse Bescheid wusste, als ich eingezogen bin. Nun, da ich eingezogen bin, ist mir jedoch aufgefallen, dass die 300 Euro Ablöse in keinerlei Hinsicht rechtfertigbar sind, da der Wert innerhalb der Wohnung ziemlich sicher niedriger ist und sich zudem noch auf 3 Mieter aufteilt. Ich habe das Geld daher noch nicht überwiesen. Wie ist nun die rechtliche Grundlage? Muss ich das Geld überweisen? Wie kann ich weiter vorgehen, sodass ich keine rechtlichen Schwieigkeiten bekomme und welche Möglichkeiten habe ich das Geld zurückfordern zu können?
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße Luxman
3 Antworten
"Hierzu gibt es lediglich eine mündliche Vereinbarung,..."
Ihr habt euch also darüber geeinigt, dass du gewisse Dinge übernimmst und dafür 300 Euro zahlst? Dann hättest du bereits einen Kaufvertrag geschlossen. Das ohne genaue Kenntnisse der zu übernehmenden Sachen zu tun, ist halt sehr fahrlässig, wie du nun leider erfahren musst. Daher kannst du dich auch nicht darauf berufen, dass die Dinge weniger wert sind. Das hättest du vorab klären und evtl. verhandeln müssen. Inwiefern z.B. arglistige Täuschung in Frage kommt, lässt sich hier nicht beurteilen und würde auch zu weit gehen, da konkrete Rechtsberatung sowieso nur ein Anwalt geben darf. Ich schätze, dass das aber nicht in Frage kommt. Du hattest ja normalerweise alle Möglichkeiten, dich über den Zustand der Sachen zu informieren.
du hast zugesagt, und sowas ist auch mündlich ein Vertrag. Zudem hast di es per SMS bestätigt,, also sogar ein schriftl. Vertrag. Du hattest die Chance es dir vorher anzusehen, hast dem Zugestimmt. Also wo liegt der Betrug? Man hat dir nichts vorenthalten. Bedenke, dass du in Frieden, in Ruhe und ohne Stress dort wohnen möchtest. Also solltest du nicht rechtlich gehen die Leute vorgehen.. DU hast einen Fehler gemacht, weil du nicht gleich nachgefragt hast, also bezahle. Kannst deine Mitbewohner ja mal fragen, würd was die € 300.- sein sollen....
schade, aber es ist wohl zu spät. Du hast dich drauf eingelassen und ich denke die Kosten für Anwalt und all das würden den Rahmen sprengen. Manchmal muss man im Leben Lehrgeld bezahlen ;-) Alternativ bezahlst du die Hälfte und sagst ihr, dass Sie dir den Mehrwert auflisten soll...... Vielleicht gibt sie sich ja damit zufrieden
Hallo liebe Anwälte und Rechtskundige unter euch ;),
Hier wird sich kaum ein Anwalt äußern , aber auch die Rechtskundigen dürfen hier keine Rechtsberatumng geben.
Hierzu gibt es lediglich eine mündliche Vereinbarung, kein expliziter Kaufvertrag
Auch mündliche Vereinbarungen gelten; sind jedoch oft schwer zu beweisen.
Ich habe im guten Glauben, die 300 Euro hingenommen Nun, da ich eingezogen bin, ist mir jedoch aufgefallen, dass die 300 Euro Ablöse in keinerlei Hinsicht rechtfertigbar sind, da der Wert innerhalb der Wohnung ziemlich sicher niedriger ist und sich zudem noch auf 3 Mieter aufteilt.
Man sollte sich schon anschauen wofür man etwas bezahlt.
Wie ist nun die rechtliche Grundlage? Muss ich das Geld überweisen?
Kein Kommentar.
Wie kann ich weiter vorgehen, sodass ich keine rechtlichen Schwieigkeiten bekomme und welche Möglichkeiten habe ich das Geld zurückfordern zu können?
Negatives Verhalten fällt irgendwann auf Einem zurück.
Zahle und es gibt keine Schwierigkeiten und nächtes Mal vorher genau alles unter die Lupe nehmen.
MfG
Johnnymcmuff
Vielen Dank für die direkte Antwort Johnnymcmuff. Weshalb ich schreibe und das Ganze so hinterfrage ist folgender Artike,l den ich dazu gefunden habe. http://deutschesmietrecht.de/kuendigung/143-einbauten-und-abloesezahlungen.html
Daher sehe ich durchaus Möglichkeiten mich gegen so einen Betrug zu wehren
Daher sehe ich durchaus Möglichkeiten mich gegen so einen Betrug zu wehren
Das sind Einzelfallentscheidungen.
Mal ehrlich, bei dem Betrag klagen? Da sind die Kosten für Anwälte und Prozess höher und ob Du gwinnst ist auch nicht sicher.
mit meinen Mitbewohnern habe ich natürlich schon gesprochen und die fanden die Summe auch überhaupt nicht gerechtfertigt. Es gibt keinen entsprechenden Gegenwert in dieser Wohnung. Als Begründung für den Betrag sagte meine Vormieterin nur, dass sie damals auch 300 Euro zahlen musste