Abiball Jugendschutzgesetz Begleitung?!
Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem. Es geht um meine Begleitung bei unserem Abiball. Sie ist zu diesem Zeitpunkt leider nicht 16 und ich habe die Woche eine EMail von der Location bekommen mit Einzelheiten bzgl. des Jugendschutzgesetzes. Mein Problem ist, da steht drin, dass es Personen unter 16 Jahren nicht erlaubt ist ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person länger als 23Uhr zu bleiben, doch fängt das alles ja erst so richtig nach dieser Uhrzeit an. Gibt es da irgendeine Lösung wie meine Begleitung trotzdem mitkommen kann? Irgendwie, dass ihre Eltern mir ein Schreiben aushändigen oder so? Ich brauche unbedingt eure Hilfe
Vielen Dank schon mal im Voraus
Lg Roach720
3 Antworten
Wäre vielleicht noch anzumerken, daß der Veranstalter das Hausrecht hat und diese Bescheinigungen akzeptieren kann, nicht muss. Ihr alle dürftet ja mit 16 auch nur bis 24.00 Uhr bleiben. Da es ein Abiball ist, ist anzunehmen, daß der Großteil 18 und drüber ist, abr die haben ihr Abi in der Tasche und wollen feiern. Also kann der Veranstalter sagen, die Bescheinigung gilt für 16jährige nach 24.00 Uhr aber nicht für 15jährige nach 23.00 Uhr. Oder er kann sagen, ich akzeptiere diese Bescheinigung gar nicht.
So machen es auch viele Betreiber von Discotheken. Es ginge, aber es ist vielen einfach zu riskant. Sie nutzen ihr Hausrecht und sagen: Einlass ab 16 Jahre. Denn nach unten sieht dieses Gesetz keine Grenze vor. Es dürfte so auch eine 12jährige mit einer personenberechtigten Person zeitlich unbegrenzt in die Disco. Daher sind diese Zettel kein rechtsgültiges Mittel. Wenn was passiert, ist einer der Dumme - Betreiber, Eltern oder Sorgeberechtigter. Wer will das schon?
Gruß S.
Unter 16 hat die "persönliche" Begleitung, Freundin o.ä. nach 23 Uhr auch in Begleitung eines Elternteiles nichts mehr auf der Abi-Party zu suchen. Dieses Gesetzesteil dürfen auch Eltern nicht aushebeln.
Stimmt nicht. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen zeitlich unbegrenzt an einer Tanzveranstaltung (sogar Disco) teilnehmen, wenn sie eine Begleitung ab 18 haben, der die sorgeberechtigten Eltern die Personenfürsorge übertragen haben.
Was - wer - wann - wie darf, kann man hier erfahren:
Gruß S.
Das geht mit einer entsprechenden Bescheinigung. Hier wäre eine:
http://kulturschock-zelle.de/files/2012/10/Muttizettel.pdf
Zettel ist von den Eltern zu unterschreiben und deren Persokopie muss beigefügt wreden.
Die Begleitung muss 18 sein
Darf keinen Alkohol trinken
Muss Einfluss auf die zu beaufsichtigende Person haben und den ganzen Abend behalten
Muss sie ggf nach Hause bringen
Gruß S.