Ab welcher Straftat kriegt man keine Arbeit oder darf Studieren?
5 Antworten
Das hat nichts mit dem Straftatbestand selber zu tun, sondern mit der Höhe der Verurteilung. Veurteilungen, die zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen (ab 90 Tagessätze Geldstrafe oder mindestens drei Monate Freiheitsstrafe) können bestimmte Berufe blockieren, z.B. Bewachungsgewerbe, Berufskraftfahrer, Pilot und einiges mehr.
Arbeit bekommt man aber auch, wenn man vorbestraft ist. Das hängt dann immer vom Arbeitgeber ab. Ein "Arbeitsverbot" in diesem Sinne gibt es also nicht.
Es gibt keine Liste von Straftaten, die da noch "zulässig" sind und ab einer bestimmten Stelle darf man dann nicht mehr machen was man möchte.
Da gibts keine, denn das entscheidet der AG individuell.
Du kannst ja auch im Gefängnis noch deine Ausbildung machen.
Studieren darfst du trotzdem.
Ob du danach auch eine Stelle bekommst ist eine andere Frage.
Jede Straftat die in dein Führungszeugnis kommt, kann zum Problem für diverse Arbeiten werden.
Ich meine auch beim Studium musst du gegebenenfalls Vorstrafen angeben. Jedenfalls wirst du im Immatrikulationsprozess irgendwann danach gefragt.
Studieren darfst du immer und ob du irgendwo eingestellt wirst, entscheidet der AG.