Können Gedanken illegal sein?
Soweit ich weiß ist die Vorbereitung einer Straftat selber eine Straftat. Was, wenn man nur gedanklich eine Straftat vorbereitet? Sind diese Gedanken dann schon illegal und wenn man jemandem nachweisen könnte, dass er gedanklich eine Straftat vorbereitet hat, könnte man ihn verurteilen?
5 Antworten
Nein. Gedanken sind (auch strafrechtlich) frei.
Genau!
Das ist aber auch eine andere 'Hausnummer'.
Wie in der Frage geschrieben kann beides miteinander einher gehen.
Das genau zu differenzieren ist dann Sache eines Gerichts im Falle einer Anzeige, bzw. Anklage.
Also können sie deiner Meinung nach illegal sein...
Wenn solche 'Gedanken' den Charakter einer konkreten Planung haben, dann sind sie als solche auch rechtlich von Belang.
Ich habe gerade nochmals recherchiert.
Danach ist die Planung einer Straftat nicht strafbar; sie wird es allerdings dann, wenn mit einer / mehreren Person/en eine Absprache getroffen wird.
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-30-stgb-versuch-der-beteiligung/
Du verstehst den Begriff "Vorbereitung" etwas zu streng.
Davon abgesehen: mir wäre nicht bekannt dass es einen Paragraphen gibt, der die "Vorbereitung einer Straftat" unter Strafe stellt. Was du meinen wirst ist "versuchte Straftat", da bei vielen Straftaten auch der Versuch strafbar ist. Und ein Versuch/Vorbereitung ist erst dann gegeben, wenn man dazu ansetzt die entsprechenden Straftaten zu begehen.
Gedanken sind nie strafbar.
Die Vorbereitung einer Straftat auch nur im absoluten Ausnahmefall. Und denken zählt nie als Vorbereitung.
Sind deine gedanken keiner kann dir was nachweisen. so vele denken spaßeshalber über ne straftat nach und so... keine sorge jeder mensch träumt/denkt sowas
versuchter einbruch ist auch ilegal ... ka ob das dazu zählt ;D
Aber die Vorbereitung einer Straftat nicht.