Ab wann gilt der Umzug als vollzogen?


03.05.2020, 14:31

Ich würde es begrüßen, wenn nur Menschen antworten die mehr als nur eine Vermutung oder Meinung haben!


05.05.2020, 10:10

Scheinbar schwerer zu beantworten als gedacht...

3 Antworten

ist dem amt egal, die bezahlen sicher nicht doppelt für 2 wohnungen. also gilt der tag ab dem der neue vertrag beginnt. Es sei denn ihr wollt auf die miete verzichten die das amt euch schenkt.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 14:06

Aber der neue Vetrag beginnt doch vor dem Auszug!

Wenn wir jetzt mieten, also z.B. zum 01.06. und diesen Monat kündigen, dann läuft die alte Whg bis 31.08. aber der Vertrag beginnt am 01.06. - wir würden also Geld verlieren, wenn die Ämter das als Umzugstag nehmen!

xxfistexx  03.05.2020, 14:08
@UnimatrixOne

na du musst aber die kündigungsfrist einhalten, du kannst doch nicht einfach mehrere haken ins feuer legen ohne das vorher ab zu sprechen. Immerhin zahlen wir die miete hier.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 14:19
@xxfistexx

bitte was????

Viellleicht solltest du dich mit Antworten zurückhalten, da du offensichtlich KEINE Ahnung hast!

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 14:21
@xxfistexx

Wir möchten nichts dopplet bezahlt bekommen - sondern solange die uns zustehende Unterstützung erhalten, solange wir noch in den alten Wohnungen WOHNEN!

Der Einzugstermin ist der Zeit., an dem ihr euren Lebensmittelpunkt an den neuen Ort legt.

Ganz praktisch: der Name steht an der Tür, der briefkasten wird täglich geleert und ihr schlaft da.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 14:25

So seh ich das auch, aber die Ämter möchten natürlich einen schriftlichen Beweis!

Schlüsselübergabe?

Mietvertag?

Tag der Ummeldung auf dem Amt?

Tag des tatsächlichen Einzugs? Der aber natürlich nicht offiziell belegt werden kann!

Rheinflip  03.05.2020, 18:03
@UnimatrixOne

Tag der Ummeldung gegebenenfalls.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 10:11
@Rheinflip

Also hast du auch nur Vernmutungen :(

Rheinflip  05.05.2020, 17:59
@UnimatrixOne

Wo ist der Lebensmittelpunkt? Das ist dein Hauptwohnsitz.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 19:22
@Rheinflip

Das ist doch nicht die Frage!

Welches Datum auf welchem Dokuemt und wann muß dieses Dokument ausgestellt werden???

Wirklicher Einzug, ab da Ummelden.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 14:17

Hab gelesen, das Wohnungsamt möchte SOFORT die Info haben, also direkt nach Mietvertrag-Unterschrift und Einwohnermeldeamt gibt bis zu 2 Wochen nach Mietvertrag-Datum Zeit.

Abere man wohnt ja ganz oft NACH dem Beginn des Mietvetrages in der Neuen, wg Renovierung!

XObelixxxx  03.05.2020, 14:20
@UnimatrixOne

Mit Wohnungsamt haben die wenigsten was zu tun. Man bekommt ja erst ab dem Einzugsdatum eine Einzugsbestätigung vom Vermieter. Damit muss man zum Einwohnermeldeamt.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 14:23
@XObelixxxx

Einige sagen, Einzugsdatum ist der Tag der Schlüsselübergabe. Das kann schon vor dem Beginn des Mietvertrages sein!

Ansonsten wäre es ja auch schwammig, denn sonst legt jeder den (gemeldetten) Einzugstag nach vorn oder hinten wie es einem grad passt!

XObelixxxx  03.05.2020, 14:25
@UnimatrixOne

Einzugsdatum ist der Tag, der auf der Einzugsbestätigung steht.

UnimatrixOne 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 14:27
@XObelixxxx

Und das wäre welcher Tag? Kann ich da mit dem Vermieter was aushandeln?

Hab gelesen, die Einzugsbest. gibt es bei Schlüsselübergae - doch die könnten wir evtl. schon VOR Beginn des Mietvertrages haben! !!!