Ab wann gilt der Umzug als vollzogen?
Meine Freundin und ich überlegen zusammenzuziehen. Nun sind wir uns uneins über die Frage:
Ab wann muss man einen Umzug melden?
- Unsere beiden Mietverträge laufen ja noch 3 Monate nach der Kündigung (Frist).
- Wir müssen die neue Wohnung renovieren, wohnen also bis zum tatsächlichen Umzug noch in den alten Wohnungen.
- Zahlungen vom Jobcenter (Aufstocker) bzw. vom Wohnungsamt (Wohngeld) sind objektbezogen und in eben jenen Objekten wohnen wir ja noch bis zum Umzug.
Gilt also das Datum des Mietvertrages als Meldedatum oder der Tag ab dem man WIRKLICH in der neuen Wohnung lebt?
Nochmal: Welches Datum auf welchem Dokuemt und wann muß dieses Dokument ausgestellt werden???
Ich würde es begrüßen, wenn nur Menschen antworten die mehr als nur eine Vermutung oder Meinung haben!
Scheinbar schwerer zu beantworten als gedacht...
3 Antworten
ist dem amt egal, die bezahlen sicher nicht doppelt für 2 wohnungen. also gilt der tag ab dem der neue vertrag beginnt. Es sei denn ihr wollt auf die miete verzichten die das amt euch schenkt.
na du musst aber die kündigungsfrist einhalten, du kannst doch nicht einfach mehrere haken ins feuer legen ohne das vorher ab zu sprechen. Immerhin zahlen wir die miete hier.
bitte was????
Viellleicht solltest du dich mit Antworten zurückhalten, da du offensichtlich KEINE Ahnung hast!
Wir möchten nichts dopplet bezahlt bekommen - sondern solange die uns zustehende Unterstützung erhalten, solange wir noch in den alten Wohnungen WOHNEN!
Der Einzugstermin ist der Zeit., an dem ihr euren Lebensmittelpunkt an den neuen Ort legt.
Ganz praktisch: der Name steht an der Tür, der briefkasten wird täglich geleert und ihr schlaft da.
So seh ich das auch, aber die Ämter möchten natürlich einen schriftlichen Beweis!
Schlüsselübergabe?
Mietvertag?
Tag der Ummeldung auf dem Amt?
Tag des tatsächlichen Einzugs? Der aber natürlich nicht offiziell belegt werden kann!
Tag der Ummeldung gegebenenfalls.
Also hast du auch nur Vernmutungen :(
Wo ist der Lebensmittelpunkt? Das ist dein Hauptwohnsitz.
Das ist doch nicht die Frage!
Welches Datum auf welchem Dokuemt und wann muß dieses Dokument ausgestellt werden???
Wirklicher Einzug, ab da Ummelden.
Hab gelesen, das Wohnungsamt möchte SOFORT die Info haben, also direkt nach Mietvertrag-Unterschrift und Einwohnermeldeamt gibt bis zu 2 Wochen nach Mietvertrag-Datum Zeit.
Abere man wohnt ja ganz oft NACH dem Beginn des Mietvetrages in der Neuen, wg Renovierung!
Mit Wohnungsamt haben die wenigsten was zu tun. Man bekommt ja erst ab dem Einzugsdatum eine Einzugsbestätigung vom Vermieter. Damit muss man zum Einwohnermeldeamt.
Einige sagen, Einzugsdatum ist der Tag der Schlüsselübergabe. Das kann schon vor dem Beginn des Mietvertrages sein!
Ansonsten wäre es ja auch schwammig, denn sonst legt jeder den (gemeldetten) Einzugstag nach vorn oder hinten wie es einem grad passt!
Einzugsdatum ist der Tag, der auf der Einzugsbestätigung steht.
Und das wäre welcher Tag? Kann ich da mit dem Vermieter was aushandeln?
Hab gelesen, die Einzugsbest. gibt es bei Schlüsselübergae - doch die könnten wir evtl. schon VOR Beginn des Mietvertrages haben! !!!
Aber der neue Vetrag beginnt doch vor dem Auszug!
Wenn wir jetzt mieten, also z.B. zum 01.06. und diesen Monat kündigen, dann läuft die alte Whg bis 31.08. aber der Vertrag beginnt am 01.06. - wir würden also Geld verlieren, wenn die Ämter das als Umzugstag nehmen!