Ab wann gehen fremde Pferde in den Besitz über?
Hallo. Bei uns im Stall stehen seit Februar Pferde in der Box. Die Frau kam einmal und dann nie wieder. Nun stehen sie nur in der Box und bekommen nur heu und wasser. Nun hat das zweite Pferd eine Verletzung und wenn das nicht behandelt wird, macht er das nicht mehr lange. Der Besitzer ist nicht auffindbar und meldet sich nicht bzw ist nicht erreichbar. Gibt es eine Möglichkeit, ab wann die Pferde dann nicht mehr dem Besitzer gehören? Weil wir uns sicher sind, dass er nicht mehr auftauchen wird. Ebenso hat er ein Tierhalteverbot seit einiger zeit.
12 Antworten
Ich würde den örtlichen Tierschutzverein informieren, evt. zahlen die auch erstmal die Behandlung.
Das Veterinäramt wird dann von denen normalerweise informiert, sonst dauert das alles zu Lange, wenn Privatmenschen den anrufen.
Der Stallbetreiber hat eine Führsorgepflicht,der er in tiergerechter Haltung nachkommen muss,d.h. auch, die Tiere dürfen nicht 24 Std. in den Boxen stehen. Ich hoffe, sie kommen täglich raus, nicht nur für die Tiere, sondern es gibt auch gehörig Ärger, wenn der Amtsarzt kommt!
Rechtlich kann der Stallbetreiber beim Amtsgericht einen Titel erwirken um die Kosten zurück zu bekommen. Wenn der Titel da ist, kann er die Pferde verkaufen und das Geld behalten. Das dauert natürlich, er sollte sofort damit anfangen. Aber normalerweise wissen das die Betreiber, sowas kommt nicht so selten vor, wie man meint.
Manche Menschen trennen sich so von ihren Tieren, weil sie meinen, die Tiere haben es da schon gut. Sie selber haben kein Geld oder Lust mehr.
wenn nachgewiesen werden kann, wie lange die pferde da schon sind, ohne dass was bezahlt worden ist, gibts nach einer gewissen zeit ein sogenanntes verwertungsrecht - wenn die pferde sich sozusagen "aufgefressen" haben, also der unterhalt, der nicht gezahlt wurde, dem wert des tieres entspricht.
was die verletzung betrifft - tierschutzverein verständigen. nicht irgendwann, sondern jetzt gleich (wegen wochenende). zumindest muss einen tierärztliche notfallversorgung stattfinden. einen entsprechenden tierarzt vermittelt der tierschutzverein. zur kostenfrage können die leute vom verein was sagen. wichtig ist aber erst mal die behandlung des tieres.
übrigens hat der stallbesitzer sowas wie eine "obhutspflicht", d.h. er muss für die tiere sorgen und - falls kein besitzer zu erreichen ist - auch einen tierarzt verständigen.
ach ja - und es gibt keine unauffindbaren besitzer. für einen gerichtsvollzieher ist prinzipiell irgendwann jeder erreichbar. wenn nicht, wird derjenige zur fahndung ausgeschrieben. weisst du, ob die box monatlich bezahlt wird?
dann rasch über tierschutzamt tierarzt holen.
die rechtliche sache hat sicher bis nach dem wochenende zeit.
aber es besteht handlungsbedarf. das beginnt zunächst mal damit, dass nachweisbar rechnungen über die stallmiete ausgestellt werden. dann, falls diese nicht bezahlt werden, gehts weiter mit mahnverfahren etc.
Wendet euch an das Veterinäramt, die können euch sicher Auskunft geben.
Habe auch von so einem Fall gehört. Das Pferd kam dann auf einen Pferdeschutzhof in Ostfriesland. Dort hat die Halterin den Gaul bei Nacht und Nebel entführt und im nächsten Reitstall, wo das Pferd untergestellt war, wieder die gleiche Nummer geschoben.
Es hat Monate gedauert, bis dann wieder das Veterinäramt eingegriffen hat und das Pferd wieder auf dem Schutzhof untergebracht hat.
Dort hat sich die Dame nun seit vier Monaten nicht gemeldet, wahrscheinlich weiss sie noch gar nicht, dass das Pferd wieder dort ist.
Unbedingt Veterinäramt informieren!
Normalerweise nach 6 Monaten ohne dass der Eigentümer was gezahlt hat. Allerdings muss man zumindest bei uns es beim Gericht beantragen, einen Gutachter bestellen, den Wert ermitteln und erst dann kann das Tier zum ermittelten Wert abgegeben werden. Der Stallbetreiber hat eine Verwahrungspflicht. Wenn er das Geld von dem Eigentümer bekommt, kann er nichts weiter machen als im Auftrag einen Tierarzt hinzu zu ziehen. Amt kann zwar Anordnungen treffen, darf aber über Eigentum nicht entscheiden. Wenn der Eigentümer weiterhin gezahlt hat, ist er rein rechtlich für die Haltung nicht zuständig, sondern der Stallbetreiber. Es liegt auch in der Sorgfaltspflicht des Stallbetreibers den Tierarzt bei Notfällen einzuschalten. Das ist zumindest die Rechtslage
Veterinäramt ist vielleicht eine Möglichkeit. Was sagt denn der Stallbetreiber zu dem ganzen Punkt?
Nein wird sie nicht.