Ab wann benötigt man eine Reitlehrer-Haftpflicht?
Ich reite schon lange und auch recht gut, was es mit sich bringt, dass ich hin und wieder dem ein oder anderen Stallkollegen ein bisschen helfe, Tipps gebe etc.
Manchmal nur nebenher, aber ab und zu nehme ich mir eben auch mal rein Zeit für die Person, gebe ja also quasi eine Reitstunde. Jetzt bin ich auf das Thema Reitlehrerhaftpflichtversicherung gestoßen und bin ein bisschen überfordert. Laut Quellen im Internet bin ich dafür verantwortlich, wenn Pferd oder Reiter während "meines Unterrichts" zu Schaden kommen. Ganz egal ob ich dafür Geld nehme oder nicht. Das hat mich jetzt doch schlucken lassen. Bisher waren es ja nur enge Freunde, sodass die Wahrscheinlichkeit da Probleme zu bekommen gering ist, aber ich wurde in letzter Zeit immer öfter auch von fremden oder weniger bekannten Reitern gefragt, ob ich ihnen mal helfen könnte, dass kann ich unter solchen Umständen ja irgendwie gleich sein lassen, oder? Selbst wenn ich dann Geld nehmen würde, würde sich eine Reitlehrerhaftpflicht ja niemals lohnen, da ich das ja weder Haupt- noch Nebenberuflich mache sondern eben nur hin und wieder, also quasi eher als "Nachhilfsjob". Dazu finde ich im Internet aber leider nichts... also ob ich wirklich auch wegen ein oder zwei Schülern in der Woche (maximal! eher ja nur hin und wieder)schon eine Versicherung brauche. Wenn das wirklich so ist, dann müsste ich in Zukunft solche "Hilfsgesuche" ablehnen, was mir sehr schwer fallen würde.
Aber ganz ehrlich, es geht so schnell mal ein Pferd durch und ein Reiter fällt, wenn ich verantwortlich bin, weil ich in dieser Stunde die Tipps gebe und somit ja irgendwie "Reitlehrer" bin...
Wenn jemand da was wüsste wäre es klasse, aber ansonsten wäre ich auch schon total froh, wenn jemand weiß, wo man sich bei solchen Fragen korrekte Antworten holen kann. Ich würde ungern auf irgendeine Internet Aussage vertrauen und am Ende stehe ich blöd da.
Oder ob man sich rechtswirksam davor schützen kann, wenn die "Schüler" vorher was unterschreiben?
Liebe Grüße und Danke schon mal für eure Antworten!
7 Antworten
So lange du das nur hobby-mäßig machst, ist das ganz normal durch deine private Haftpflicht gedeckt.
Im Übrigen sollte jeder Reiter erst einmal eine eigene Unfallversicherung haben.
Von der Tierhalterhaftpflicht muss man gar nicht erst reden.
Sobald du dafür in irgendeiner Form entlohnt wirst, ist das selbstverständlich kein Hobby mehr-
Aber das liegt ja in meiner Hand :-)
Ich will das ja gar nicht als Nebenverdienst. Mir macht das Unterrichten Spaß und so wie es gerade ist, ist es super, ich treffe mich ab und an mal mit den Leuten und gebe eine Runde Unterricht. Bisher hab ich dafür kein Geld bekommen. Jetzt, wo Fremde auf mich zu gekommen sind wurde ich natürlich gefragt, was ich nehme (worauf ich keine Antwort geben konnte, weil ich es ja bisher umsonst gemacht habe), aber wenn ich weiß, dass ich solange ich nichts nehme über meine Haftpflicht abgedeckt bin, bin ich ja völlig zufrieden.
Das muss ich nachher einfach mal nachfragen, das wäre die schönste Lösung. Weil ich möchte wie gesagt damit gar nichts verdiene, ich will bloß nicht belangt werden können, nur weil ich ab und an mal jemandem ein bisschen helfe (was ja irgendwie "Reitunterricht" ist) Ich würde mich auch nie als Reitlehrerin bezeichnen
Ich habe so etwas immer im Rahmen eines Reitvereins gema hat. Da ist das dann über den Verein versichert.
Andernfalls wende dich an den Berufsreiterverband. Da bekommst du auch als Amateur die nötige Auskunft.
Das mit dem Berufsreiterverband ist eine gute Idee, danke!
Ja, mit Reitverein und Co habe ich auch schon einiges gefunden, aber in meinem Fall ja nicht passend, weil ich mit einem Verein gar nix zu tun habe und es ja auch nicht regelmäßig mache
Wenn das nicht für den Reitverein ist, sondern du die Reitstunde auf eigene Rechnung machst, hast Du ein Gewerbe und musst dich selbst versichern.
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Nein, als freiberufliche Tätigkeit muss ich es nicht anmelden :-)
Und ich bekomme eigentlich auch kein Geld dafür. Manchmal bekomme ich eine Kleinigkeit, an Weihnachten mal was für mein Pferd oder so, aber ansonsten ist es eher ein Geben und Nehmen :-)
Das solltest du dann tatsächlich mit deinem Haftpflichtversicherer abklären. Dann weißt du, dass du auf der sicheren Seite bist.
Danke, auf der Seite war ich schon daher (und von zwei weiteren Seiten) weiß ich auch, dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist, die nicht gewerbepflichtig ist.
Die Frage, die ich mir eben gestellt habe, war, ob es möglich ist (legal!) um die Berufshaftpflicht herum zu kommen, da ich es ja gar nicht beruflich machen will. Aber ich werde jetzt erst mal bei meiner pivaten Haftpflicht nachfragen, ob sie es hobbymäßig, unentgeldlich abdeckt.
Sollte das nicht der Fall sein und ich auch für unentgeldliche Stunden eine Versicherung haben müssen, dann muss ich mir nochmal überlegen, ob ich das mache und dann auch Geld verlange, oder ob es eben darauf hinaus läuft, dass ich keine richtige "Stunden" mehr gebe, sondern die Tipps "rüber rufe" während ich mit meinem Pferd was mache, oder "zufällig da bin" :-) Blöd, aber ist dann halt so. Und fremden muss ich dann halt freundlich absagen.
Wenn du von einer freiberuflichen Tätigkeit schreibst, solltest du aber auch die erforderliche Ausbildung eines Reitlehrers haben.
Hier kannst du dich mal einlesen:
https://www.pferd-aktuell.de/trainerportal/trainerausbildung/trainerausbildung
Auf der Seite war ich schon, da ich aber nicht englisch reite, machen die Trainerlizenzen überhaupt keinen Sinn und da ich ja das sowieso gar nicht als Job machen will, sondern nur unter Bekannten, ist es auch hinfällig.
Und selbst wenn ich dafür Geld nehmen wollen würde, bräuchte ich keine Ausbildung, weil der Begriff Reitlehrer nicht geschützt ist :-)
So, ich habe mich gestern auch noch anderweitig informiert und hier meine Ergebnisse für alle anderen, die die Frage und die Antworten interessieren.
Der entscheidende Punkt ist, ob ich dafür Geld bekomme oder nicht.
Solange ich dafür kein Geld nehme, brauche ich auch keine Berufshaftpflicht. Wenn ich tatsächlich rechtmäßig für Schäden belangt werden sollte, dann würde die Privathaftpflicht greifen, aber die Chance ist gering, weil ich ohne Entgelt nichts weiter bin, als eine Privatperson, die Tipps gibt.
Sollte jemand dafür Geld nehmen wollen, erbringt er eine Leistung und ist für die korrekte Erbringung (also keine falschen Anweisungen etc.) verantwortlich. Daher sollte er eine Berufshaftpflicht haben, wenn nicht muss er nämlich für eventuelle Schäden privat haften und wie bei allen Unfällen, kann das schön teuer werden.
Ein Gewerbe muss nicht wegen der Tätigkeit als Reitlehrer angemeldet werden, da dies als eine freiberufliche Tätigkeit gilt. Ebenso benötigt man keinen Trainerschein/Lizenz, da der Begriff des Reitlehrers in Deutschland nicht geschützt ist und sich jeder so nennen kann, wenn er es denn möchte.
Auf einem anderen Blatt steht es dann, wenn man Schulpferde hält etc oder einen eigenen Betrieb hat. Da mich das aber nicht betrifft, hab ich mich da auch nicht weiter informiert, dass muss derjenige dann selbst tun.
Außerdem muss natürlich auch jeder selbst den Überblick über seine Einnahmen haben und es ggf dem Finanzamt melden :-)
Liebe Grüße
Wenn du dafür kein Geld nimmst, brauchst du keine RL-Haftpflicht. Aber sei dir bewusst: ob Fremde oder Freunde (die dann mal ganz schnell keine mehr sind...), wenn unter deiner Regie irgendwas passiert, u. sei es nur, dass das Pferd sich doof vertritt - was im Grunde immer passieren kann - hast du uU Megaärger an der Backe.
Auch, falls jemand vom Pferd fällt u. einen Unfallbericht einreicht u. du bist da in irgendeiner Form involviert, kann das durchaus sein, dass sich dessen Versicherung dann an deine Haftpflicht wendet. Wenn das dann “nur“ die Private ist, werden die sehr genau prüfen, ob sie tatsächlich zahlen müssen, in jedem Fall bedeutet es Stress u. Ärger.
Oh, das ist eine gute Idee, ich frage mal bei meiner Haftpflicht, wie weit die das als Hobby abdeckt, danke!
Eine Tierhalterhaftpflicht muss ich ja aber nicht haben um Reitunterricht zu geben, das muss ich ja erst haben, wenn ich ein eigenes Pferd habe (dann für das Pferd) oder wenn ich als Tierhüter die Verantwortung für ein fremdes Pferd übernehme, oder?