Ab wann arbeitet man bei Rentenbezug schwarz?

8 Antworten

Hallo bangrbro55,

Sie schreiben unter anderem:

Ab wann arbeitet man bei Rentenbezug schwarz?

Antwort:

Hier könnten zwei verschiedene Tatbestände zutreffen:

Arbeitgeber verstößt gegen die gesetzlichen Meldepflichten, wenn er schwarz und bar ausbezahlt!

Krankenkasse!?

Auch die Meldepflicht gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung wird tangiert!

Auch das Finanzamt wird da hellhörig werden!

Arbeitnehmer/Rentenbezieher von Erwerbsminderungsrente verstößt gegen seine Meldepflicht und bezieht zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst, welchen er bei der DRV nicht meldet!

So gefährdet er seine Erwerbsminderungsrente!

Jeder Bezieher von Erwerbsminderungsrente wird in seinem Rentenbewilligungsbescheid ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jegliche Veränderung in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt angezeigt werden muß!

Die zuständige DRV wird dann beim betreffenden Arbeitgeber in der Regel nachhaken!

Wenn Sie als aufgeweckter Deutscher Staatsbürger den Eindruck haben, daß da in Ihrer Nachbarschaft Dinge passieren, welche nicht so ganz normal sind, dann sollten Sie dies bei Ihrer Bürgerdiensten im Rathaus melden!

Diese Bürgerdienste werden sich dann um die Sache kümmern!

Selbstverständlich kann es nicht legal sein, daß jemand als Bezieher von Erwerbsminderungsrente seinen Hinzuverdienst bei der DRV nicht meldet!

Wenn der betreffende Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht anmeldet, macht er sich ganz klar strafbar und verstößt gegen seine gesetzliche Meldepflichten = Schwarzarbeit!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wer vorzeitig Erwerbsminderungsrente bezieht, und trotzdem arbeitet, arbeitet nicht nur schwarz, sondern er betrügt die Rentenversicherung.

Wenn jemand Geld kassiert, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abgeführt werden, ist das Schwarzarbeit. Egal, ob derjenige, der arbeitet, Rentner ist oder nicht.  Für die unterbliebene Anmeldung und Abführung der Beiträge / Steuern ist der Arbeitgeber verantwortlich, dementsprechend wird nur er bestraft. Bei einer vorgezogenen Rente sind ggf. Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten, sodass es dazu kommen kann, dass die Rente rückwirkend gekürzt wird.

Ob es tatsächlich so ist, dass da jemand unangemeldet arbeitet, klärt der Zoll in Zusammenarbeit mit Finanzamt / Rentenversicherungsträger. An die kannst du dich gerne wenden, auch anonm.

Du kannst Dich ja erkundigen ob diese Werkstatt überhaupt offiziell arbeitet.

Gehts dir jetzt um eine nicht angemeldete Firma oder um den Firmensitz in einer Wohnanlage oder um einen Vorruheständler oder um einen Erwerbsminderungsrentner?

bangbro55 
Beitragsersteller
 20.08.2017, 12:07

Ich sollte erwähnen, das jemand sein auto dort hat reparieren lassen und den aufwand bezahlt hat. ohne rechnung. von daher bin ich stutzig geworden.

WosIsLos...um die eventuell nicht angemeldete Firma . Der Rentner ist durch eine Rückenkrankheit berentet. Hat aber damit geprahlt, dass er seit jahren schwarz arbeitet. So was finde ich einfach nicht gut. Mit Neid hat das nun rein garnichts zu tun. Und mit denunzieren auch nicht.