450€ nebenjob als Schülerin - hartz4, wieviel zieht jobcenter ab?
Wieviel zieht das Jobcenter bei einem 450€ nebenjob einer SCHULERIN ab? Wenn sie arbeitslosengeld 2 bezieht, da Eltern arbeitsunfaehig sind.
8 Antworten
Weil jedes Einkommen berücksichtigt wird. Es gibt aber auch Freibeträge:
die ersten 100€ pauschal.
darüber hinaus 20%
für Schüler in den Schulferien innerhalb von max. 4 Wochen zusätzlich 1200€.
Gerade beim letzten Punkt können Schüler einiges mit dem Arbeitgeber absprechen...
Du darfst (soweit ich weiß) seit 2012 BIS 450€ monatlich verdienen. Ich (als 20. jähriger Student) hab einen eigenbedarf von 330 Euro ungefähr. Mir wurde KEIN Arbeitslosengeld 2 gezahlt, weil die 450Euro oberhalb meiner Mindestbedarfsgrenze lagen...
Ich nehme an der Job ist monatlich über langere Zeit, die Frage ist ob dein bedarf mit Kindergeld damit gedeckt ist, denn dann könnte es evtl Sinn machen,das du dich aus der Bg nehmen lässt: Bzw es könnte dann auch sein,das du dann Wohngeldanspruch hast, aber das kannst du hier alles nachlesen: http://www.elo-forum.org/25/
Wenn du weiterhin in der Bg bleibst und WENN dein Einkommen zu hoch ist,dann wird das Kindergeld auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet.
Nun du darfst 100€ Freibetrag +20% vom rest behalten. Also 450€-100€ Freibetrag= 350€ 20% von 350€= 70€
Heißt 170€ darfst du behalten und 280€ werden auf deine Leistungen angerechnet.
Schau mal rein: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
Als unter 25 jährige/r Schüler/in einer allgemein- oder berufsbildenden Schule kann man außerdem in den Schulferien für max. vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 1200 € anrechnungsfrei hinzuverdienen (-> §1 Abs. 4 ALG II-V).
Wenn du durch die 450 € und das Kinderged mehr Einkommen hast, als "deinen Anteil" an der Bedarfsgemeinschaft, fällst du da raus. Dann musst du deinen Eltern deinen Mietanteil und deine Unterhaltskosten direkt zahlen.
Wenn du durch die 450 € und das Kinderged mehr Einkommen hast, als "deinen Anteil" an der Bedarfsgemeinschaft, fällst du da raus. Dann musst du deinen Eltern deinen Mietanteil und deine Unterhaltskosten direkt zahlen.
Wenn sie aus der Bedarfsgemeinschaft fiele, dann würde für sie auch der Zuverdienst von 100 Euro plus 20% gelten - oder etwa nicht?