2x Geblitzt in der Verlängerten Probezeit.?

5 Antworten

Dann kann man nur hoffen, dass dir der Führerschein abgenommen wird und du eine längere Sperrzeit bekommst. Zur Teilnahme am Verkehr, als Führer eines Kfz, bist du absolut ungeeignet. Bist schon in der verlängerung und kannst dich nicht an die Verkehrsvorschriften halten. Nicht nur zu deinem eigenen Schutz, sondern auch zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer, wäre es besser, wenn du ein paar Jahre zu Fuß und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist. Vielleicht kapierst du dann, wie man sich auf der Straße zu verhalten hat.

Crack  29.04.2016, 21:05

Vielleicht kapierst du dann

das es bei GF nicht darum geht die Moralkeule zu schwingen sondern um die Beantwortung von Fragen - auch wenn diese hier Dir grenzwertig erscheint.

KINGEaSy 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 20:57

Moralisch vielleicht Ok, fachlich aber falsch.

Gut zu wissen wäre , ob bei deinem ersten verstoß auch über 27 Km/h zu schnell warst , und ob dieser länger als 1 Jahr zurück liegt !

2 Verstöße über 27 Km/h innerhalb eines Jahres führen auch zum 1 monatlichem Fahrverbot !   

Weiter kann man sich nur Crack anschließen !

Grundsätzlich gilt:

  • Probezeitmaßnahmen erst ab 21km/h vorwerfbarer Übertretung
  • Probezeitmaßnahmen für neue Verstöße nur dann wenn die vorangegangene Maßnahme abgeschlossen ist
KINGEaSy 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 14:12

zu deinem 2. Punkt. was heißt das also nun genau? :o

Crack  30.04.2016, 15:36
@KINGEaSy

Wenn z.B. die verkehrspsychologische Beratung, also die Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen

  • noch nicht empfohlen wurde,
  • noch nicht abgeschlossen wurde
  • die gesetzte Frist dafür noch nicht verstrichen ist

können für bis zu diesem Datum neu begangene OWi`s keine weiteren Maßnahmen [also Stufe 3] angeordnet werden.

KINGEaSy 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 16:00
@Crack

ahh.. das ja interessant! 
d.h. ich muss erst die verkehrspsychologische Beratung & erst dann ordnen die den Entzug der FE an? (weil ich ja 2 mal geblitzt wurde an einem Wochenende)

Crack  30.04.2016, 17:46
@KINGEaSy

Ich glaube wir müssen das mal differenzieren...

Das Aufbauseminar [Stufe 1 der Probezeitmaßnahmen] hast Du für einen alten Verstoß bereits hinter Dir.

Für den nächsten Verstoß der danach begangen wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung aussprechen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung [Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen] empfehlen [ist also freiwillig].

In der Regel dauert das aber einige Wochen wenn nicht sogar 3-4 Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Mit diesem Schreiben wird Dir auch noch ein Zeitrahmen von 2 Monaten gelassen in dem Du die Beratung machen kannst - oder eben nicht, ist ja nur eine Empfehlung.

So, und nun sind alle weiteren Verstöße die in diesem Zeitraum passieren frei von Probezeitmaßnahmen. Es werden also nur die normalen Bußgelder erhoben und Punkte vergeben. Das gilt somit auch für Deine 2.Geschwindigkeitsübertretung an diesem WE.

Erst dann wenn Du diese Beratung gemacht hast oder die Frist dafür verstrichen ist wird ein neuer Probezeit-Verstoß wieder mit Maßnahmen belegt. Das wäre dann allerdings die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.

KINGEaSy 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 18:32
@Crack

Erstmal vielen dank das du dir diese Mühe machst!
Habe ich dich also richtig verstanden das ich meine Fahrerlaubnis behalten darf? Erst nachdem ich beim Verkehrspsychologen war & danach erneut einen verstoß mache. wird mir die Fahrerlaubnis entzogen?

Crack  30.04.2016, 18:49
@KINGEaSy

So ist es.

Den Psychologen musst Du aber nicht besuchen, denn das ist nur eine Empfehlung, siehe §2a (2) StVG:

2.ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Die verkehrspsychologischen Beratung kostet um die 300€, bringt aber meiner Meinung nach keinen besonderen Nutzen wenn Du auch ohne sie in der Lage bist Dein Verhalten zu überdenken und so zu ändern das Du in Zukunft Punktefrei fährst.

Nachteile durch die Nicht-Teilnahme hast Du keinesfalls zu befürchten.

KINGEaSy 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 19:00
@Crack

Okay. danke. Ich bin nun bestens aufgeklärt!
Vielen dank das du mich nicht verurteilt hast und sachlich geblieben bist! Großes Lob!
Danke! :)

Crack  30.04.2016, 19:04
@KINGEaSy

Fehler macht jeder mal,

Wichtig ist es dann rechtzeitig die Kurve zu kriegen - für alles Andere ist auch die Fahrerlaubnisbehörde zuständig, da muss hier niemand die Moralkeule schwingen...

Dein Führerschein wird entnommen. Und musst zur einer MPU, die auch ordentlich Geld kostet. Damals musste der Betreuer beweisen, das du nicht  fahren kannst. Jetzt ist es anders rum, du musst dennen beweisen, dass du fahren kannst.

Naja wird nicht schön !