20 Jahre wurde von Mutter rausgeworfen
Hallo liebe Community,
Folgendes Problem:
Ich bin 20 Jahre alt und bin seit ca einem Jahr dabei mir eine Ausbildung zu suchen. Ich habe min 50 Bewerbungen geschrieben mit, entweder negativer Antwort, oder gar keiner. Jetzt hat meiner Mutter mich rausgeworfen.
Ich lebe seit einem Monat bei meinem Freund und nächsten Montag muss ich meine Sachen zuhause abholen. Ich habe mich jetzt für die BVB-Maßnahme vom Arbeitsamt angemeldet um Geld zusammen zubekommen um mir mit meinem Freund eine Wohnung zu teilen.
Doch meine Frage ist, ist das Rechtens? Darf sie mich einfach vor die Haustür setzen? Eigentlich nicht, soweit ich das richtig verstanden hab, allerdings weiß ich nicht an wen ich mich wenden soll und nach diesem Fauxpas möchte ich eigentlich auch nicht mehr Zuhause wohnen.
Weiß da jemand was?
Liebe Grüße
7 Antworten
Ab dem 18. Geburtstag ist ein Mensch in Deutschland volljährig und somit in erster Linie für sich und seinen Lebensunterhalt (einschließlich Wohnen) selbst verantwortlich. Es besteht seitens der Eltern dann kein Sorgerecht und keine Sorgepflicht mehr.
Wenn das volljährige Kind aber noch eine reguläre Schule besucht (Real/ Gymnasium) oder sich in seiner ersten Berufsausbildung befindet, so hat es ggf. noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern - sonst nicht. Ansonsten gilt es als "erwerbsfähig" und muss sich seinen Lebensunterhalt selbst erarbeiten.
So wie ein volljähriges Kind das Recht hat, aus dem Elternhaus auszuziehen, haben Eltern auch das Recht, das volljährige Kind vor die Tür zu setzen.
Nur, wenn die Eltern und ihr Kind von staatlichen Transferleistungen leben, kann das Kind nicht ohne triftigen Grund ausziehen oder rausgeworfen werden, wenn es noch unter 25 Jahre alt ist und sich nicht (größtenteils) selbst versorgen kann, denn sonst müsste der "Steuerzahler" dem Kind ja auch noch eigenen Wohnraum finanzieren....
Die Mutter darf sie nicht hinauswerfen, weil sie bis zum 25.Lebensjahr gegenueber ihrer Tochter unterhaltspflichtig ist.
Du kannst von deiner Mutter einen Barunterhalt verlangen, die Hoehe fragst du besten beim Jugendamt oder bei einem Anwalt fuer Familienrecht.
Auf jeden Fall bekommst du keine soziale Leistungen damit du dir aufgrund einer fehlenden Ausbildung eine eigene Wohnung leisten kannst.
Im Gegenteil du musst aufpassen das dein Freund nicht mit in eine Berechnung von Sozialleistungen faellt wenn du mit 25 Jahren eine eigene Wohnung haben moechtest oder mit deinem Freund zusammenziehst. Dann gilt das naemlich als Bedarfsgemeinschaft.
Bei 50 Bewerbungen ist es schon sehr viel wenn man keine Ausbildungsstelle findet. Lasse dich am besten von der Arbeitsagentur beraten und mache ein Bewerbungstraining mit und nutze jedes Angebot von denen auch wenn es sich erst einmal nur um Praktikumsplaetzte handelt.
Ja sie darf ab 18 vor die Tür setzten, Trotzdem ist deine Deine Mutter ist bis zum Abschluß deiner ersten Ausbildung oder bis das Du 25Jahre alt bist für dich Unterhaltspflichtig.
Aber es gibt so wie bei allen Regelungen ausnahmen.
Am besten lässt Du dich mal vom Jugendamt beraten.
Diese bieten auch vermittelnde Gespräche an.
Ja sie darf ab 18 vor die Tür setzten, Trotzdem ist deine Deine Mutter ist bis zum Abschluß deiner ersten Ausbildung oder bis das Du 25Jahre alt bist für dich Unterhaltspflichtig.
Nicht unbedingt, siehe mein Link.
Selbstverständlich darf sie dich rauswerfen.
Wieso nicht?
Wer es heute schafft, bei 50 Bewerbungen 50 Absagen zu bekommen ,wo Betriebe HÄNDERINGEND nach Azubis suchen, macht entweder was KOMPLETT falsch oder ist ein Totalsausfall. Das heißt, deine Mutter hat genügend Gründe, dich raus zu werfen.
Sorry, aber das ist die einzige Schlußfolgerung, die man da treffen kann.
Den Rst hat NcMufff ja schon geshreiben Die Einzelheiten solltest du mit der Arbeitsagentur klären...
Die Eltern sind zwar unterhaltspflichtig, doch müssen sie z.B. Faulheit nicht unterstützen.
Nicht dass ich Dir das unterstelle, es ist nur ein Beispiel.
Hier der Beweis:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/105277-volljaehriges-kind-rauswerfen---rechtens
MfG
Ja das verstehe ich. Nur ist ja Faulheit nicht der Fall. Mehr als Bewerbungen schrieben kann ich ja nicht. Ich hatte zwischen durch auch den ein oder anderen 400,- Job. Also ich habe mich durchaus bemüht.