2 Schichten am Tag zulässig?
Hallo, ich würde gerne wissen, ob es gesetzlich erlaubt ist, am Tag 2 Schichten arbeiten zu müssen (früh- und spätschicht) aufgrund einer krankmeldung eines arbeitskollegen. Also angenommen, kurz vor dem Dienstende der frühschicht kommt ein Anruf rein, wegen einer krankmeldung und dann muss man dessen Spätschicht am selben tag noch übernehmen. Ist das überhaupt erlaubt?
4 Antworten
Das wesentliche ist gesagt. Mehr als 10 Stunden gehen nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht). In einem Tarifvertrag oder Betriebs-/Dienstvereinbarung kann die Arbeitszeit über 10 Stunden verlängert werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Gibt es eine solche Regelung nicht, dann gilt das bereits gesagte. Wenn das bei euch ein Dauerbrenner ist, hilft vielleicht auch ein anonymer Tipp beim Gewerbeaufsichtsamt.
Wenn Ihre regelmäßige Arbeitszeit pro Schicht 8 Stunden beträgt, dürfen Sie keine Früh- und Spätschicht hintereinander machen, damit verstoßen Ihr Arbeitgeber und Sie gegen §3 Arbeitszeitgesetz. Ganz nebenbei, wenn etwas passiert weil Sie übermüdet sind, und das kommt heraus, dann gefähreden Sie Ihren Versicherungsschutz.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
Gemäß §3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Die werktägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Fazit:
Schlagen Sie sich diesen Gedanken aus dem Kopf. Sie können Ihre Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag verlängern.
Peter Kleinsorge
wenn mitarbeitermangel ist geht das natürlich oder soll der chef die produktion komplett runterfahren??.. und 10 stunden verboten ist quatsch
das war auch nur nen beißpiel.. hab auch schon mal 27 stunden am stück gearbeitet
@YamahaDqx620:
Woher beziehen Sie Ihre Weisheiten? Schon mal was vom Arbeitszeitgesetz gehört? Sie sollten sich nicht zu Themen äußern von denen Sie keine Ahnung haben.
Eine ganz deutliche Ansage: Von Arbeitsrecht verstehen Sie nichts!
Zu Ihner Antwort fällt mir folgendes Zitat ein:
Denn Sie wissen nicht was Sie tun.
Peter Kleinsorge
meine sogenannten "weisheiten" beziehe ich aus meinen eigenen Erfahrungen. Ich bezweifel jedoch stark das sie jeden § des Arbeitsgesetzes auswenidg aufsagen könnten, also sollten sie sich nicht soweit vom ASt lehnen, sonst fällt der Uhu noch vom baum
Der Vergleich mit dem Uhu war ja ganz nett, das waren aber die positiven Aspekte die ich in Ihrer Antwort finde.
Ihre Einlassung dass ich nicht jeden Paragraphen des Arbeitsgesetzes auswendig kenne, zeigt dass Sie keine Ahnung von der Materie Arbeitsrecht haben. Es geht bei Gesetzen nicht um das auswendig lernen von Paragraphen sondern darum diese richtig anzuwenden. Aber das können Sie ja nicht wissen...
Zum anderen, ein Arbeitsgesetz gibt es nicht, sondern es gibt verschiedene Gesetze, von denen jedes einen Teilbereich des Arbeitsrechts, mit mehr oder weniger großer Schnittmenge mit einem anderen Gesetz, regelt.
Können Sie mir erklären was an Ihrer Antwort für den Fragesteller hilfreich sein soll? Der Fragesteller hat gefragt ob es erlaubt ist 2 Schichten hintereinander zu arbeiten - und Sie antworten einen solchen hanebüchenen Unsinn. Was hat Sie da eigentlich geritten?
Ich würde Ihnen dringend empfehlen sich bei Dingen von denen Sie nachweislich nichts verstehen, jeder Antwort zu enthalten.
Peter Kleinsorge
es ist immer wieder nett mit anzusehen wie ein mensch im doch schon seeehr fortgeschrittenen alter versucht auf grund genau dieses aspektes intelligenz zu sugerieren. wie es aussieht habe ich es hier mit einem weltweit annerkanten wirtschaftsjuristen zu tun der zahlreiche präzedensfälle ins leben gerufen hat. leider lasse ich mich von so wichtigtuern weder belehren noch mir irgendeine meinung aufdrücken. mann sollte sich nicht zu weit aus dem fenster lehnen wenn man selber keinerlei konstruktive antwort beiträgt, sich aber lediglich über die "erfahrungen" anderer brüskiert. da sie mir intellektuel in keinster weise gewachsen sind, beende ich das gespräch an diesem punkt.
Sie sind schon ein ganz armer Tropf!
Sie können von mir aus ruhig denken was Sie wollen, Sie können sich auch als beratungsresistent erweisen, aber bitteschön behalten Sie Ihren gesammelten Stuss für sich.
Dass Sie das Gespräch beenden verhindert dass Sie sich weiter blamieren.
Peter Kleinsorge
alles klar mr. proper
mehr als 10 Stunden sind verboten!
Dann hat die Diakonie Krefeld probleme -_-*
http://www.inpopro.de/arbeitsrecht/arbeitszeit.html
Maximale tägliche Arbeitszeit - maximale Arbeitszeiten
Die tägliche Arbeitszeit, die maximal am Tag gearbeitet werden kann beträgt 10 Stunden pro Tag. Diese Arbeitzeit darf allerdings nicht zur Regel werden und auch im Arbeitsvertrag so nicht vereinbart werden. 10 Stunden pro Tag ist eine Ausnahme. Innerhalb von 6 Monaten muss eine Arbeitszeit im Durchschnitt von 8 Stunden für den Arbeitnehmer gewährleistet sein !
maximale wöchentliche Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Sie in der Woche höchstens 48 Stunden arbeiten aber auch hier gibt es zu der wöchentlich maximalen Arbeitszeit eine Ausnahme:
Das Arbeitszeitgesetz lässt es zu, auch ohne bestimmten Grund bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten, allerdings darf innerhalb von 6 Monaten der Druchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten werden.
da is nix mit produktion...das einzige was da produziert wird sind langzeit krankgeschriebene