2 Monate Zahlungsengpass - Stundung abgelehnt und Inkasso

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Hallo mepeisen,

aus dem von Ihnen geschilderten konkreten Fall kann man sicherlich nicht allgemein auf alle Kreditverträge oder Kreditinstitute schließen. Ihr Fall scheint sehr komplex zu sein. Falls Sie konkrete Einzelfragen haben, können Sie sich gerne an unsere bundesweite Schuldenhelpline wenden (0180 - 456 456 4; 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz).

Viele Grüße, Michael Eham

Schuldenhelpline der Schuldnerhilfe Köln

Hallo

Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann die Bank einen nicht Immobilien-Verbraucherdarlehensvertrag nur kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10 %, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags über drei Jahre mit 5 % des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und die Bank dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Rechtsgrundlage ist § 498 BGB.

ist auch nur eine bedingung nicht erfüllt der Kündigung widersprechen und Schufa einträge rückgängig machen lassen - für falsche Einträge kann Schadensersatz gefordert werden

Wenn jemand einen Kredit aufnimmt sollte er dafür sorgen das er die raten zahlen kann. Besser wäre es den Betrag für 6 monate oder mehr in Reserve zu haben,

Die Bank ist nicht verpflichtet eine Stundung zu gewähren.

mepeisen 
Beitragsersteller
 05.08.2013, 15:22

Danke für die Antwort. Reserven aufzubauen klappt jedoch nicht immer oder es gibt Umstände, wo die Reserven nicht immer ausreichen. Dennoch natürlich ein hilfreicher Rat für alle, die entsprechende Anschaffungen finanzieren.

Für große Anschaffungen gibt es ja auch sowieso noch Zusatzversicherungen, die zumindest beispielsweise vorübergehende Arbeitslosigkeit absichern.

Wenn man mit den Zahlungen in Rückstand gerät, kann einem der Kredit gekündigt werden. So steht es in den meisten Kreditverträgen.

rechtlich reichen 2 monate zahlungsverzug sofort für die kündigung und rückzahlung des gesamten offenen betrages, stundungen gibt es auf grund hoher verschuldung nicht. bleibt nur frech insolvenz anzumelden

mepeisen 
Beitragsersteller
 05.08.2013, 15:18

Dass 2 Monate ausreichen, steht ja nicht zur Diskussion. Es geht um die Frage, ob sich eine Bank, ausgerechnet eine Bank, hier einfach blind stellen darf ob der gravierenden Auswirkungen, die man bei erkennbar vorübergehenden Schwierigkeiten auslösen kann, wenn man als Bank diesen Weg einschlägt. Die Expertenfragestunde geht ja um "vorübergehende Engpässe".

Wenn ein Schuldner einen Kredit gar nicht mehr bedienen kann, weil er sich übernommen hat, weil er arbeitslos geworden ist, was weiss ich, tja, dann ist der Weg sowieso nicht vermeidbar.

mathias041966  05.08.2013, 15:25
@mepeisen

die bank sorgt nur dafür das sie das geld zurückbekommt. wartet sie zwei monate kann der schuldner schon in der insolvenz sein und das geld ist weg.

mepeisen 
Beitragsersteller
 05.08.2013, 15:33
@mathias041966

Wenn der Schuldner in diesen 2 Monaten in die Insolvenz geht, hat die Bank weder einen Vor- noch einen Nachteil aus der Situation, denn zahlen konnte der Schuldner sowieso nicht mehr. In meinem konkreten Fall hat sie die Insolvenz aber tatsächlich erst ausgelöst. Eine Umschuldung wurde auch unmöglich gemacht durch den sofortigen Schufa-Eintrag.

Ein Schufa-Eintrag ist so etwas wie ein Torpedo. Das muss gerade einer Bank bewusst sein.