2 Monate Zahlungsengpass - Stundung abgelehnt und Inkasso
Über den Sommer gibt es einen Zahlungsengpass, der dem Kreditgeber angekündigt wurde. Vorschlag war, 2 Raten zu stunden um dann mittels anstehender Bonuszahlung des Gehalts (volles 13. Gehalt) direkt zu bezahlen. Die Bank hat das einfach abgelehnt und die eigentlich frechen Worte geschrieben "Wir verstehen ihre Situation und besprechen gerne eine Lösung, eine Stundung wird jedoch nicht gewährt".
Im gleichen Schreiben wird die Kündigung des Kredites vorgenommen bzw. Sofort-Fälligstellung des gesamten Rests inkl. aller Zinsen, die noch aufgelaufen wären, sowie die Abgabe an ein Inkassobüro. Der Schuldner solle auch nur noch mit dem Inkassobüro sprechen. Was im übrigen für ein weiteres Mahnschreiben dann freche 900€ berechnet.
Was ist davon zu halten? Wie steht die Schuldnerberatung gerade zu Banken, die als Kreditgeber mit einem Schlag die finanzielle Existenz eines Schuldners durch solche Aktionen kaputt machen können, wenn sie dann noch völlig ohne Grund die Kosten explodieren lassen wollen? Durch parallel vorgenommene Schufa-Einträge wurden überflüssigerweise auch noch die Chancen auf ein normales Gehaltskonto u.ä. mit einem Schlag kaputt gemacht (Schufa auf knapp über 10% runter).
Der Schuldner sucht derzeit den Weg in die Privatinsolvenz, weil er sich nicht anders zu behelfen weiss.
Die konkrete Frage: Wieviel Verantwortung darf und muss man einer Bank zumuten, als Kreditgeber nicht nur an den eigenen Profit zu denken, sondern auch bei Engpässen, deren Ende in Sicht war, das nicht noch durch solche beschriebenen Maßnahmen schlimmer zu machen?
Der Fall ist eine Zusammenfassung dessen, was einem Schuldner im letzten Jahr passiert ist. Fazit: Zahlungsunfähigkeit wurde durch die Kettenreaktion mit der Schufa kurze Zeit später erreicht. Ein Schuldnerberater hat in 6 Monaten mühsamer und nervenaufreibender Kleinarbeit einen Komrpomiss ausgehandelt. Immobilie ist weg, Ehe kaputt, der Schaden enorm, alle Gläubiger mussten auf einen Großteil ihrer Forderung verzichten. Ausgelöst durch einen Zusatzkredit neben der Immobilie, der bei sorgsamen Verhalten des Gläubigers in 3 Jahren regulär getilgt worden wäre...
5 Antworten
Hallo mepeisen,
aus dem von Ihnen geschilderten konkreten Fall kann man sicherlich nicht allgemein auf alle Kreditverträge oder Kreditinstitute schließen. Ihr Fall scheint sehr komplex zu sein. Falls Sie konkrete Einzelfragen haben, können Sie sich gerne an unsere bundesweite Schuldenhelpline wenden (0180 - 456 456 4; 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz).
Viele Grüße, Michael Eham
Schuldenhelpline der Schuldnerhilfe Köln
Hallo
Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann die Bank einen nicht Immobilien-Verbraucherdarlehensvertrag nur kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10 %, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags über drei Jahre mit 5 % des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und die Bank dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Rechtsgrundlage ist § 498 BGB.
ist auch nur eine bedingung nicht erfüllt der Kündigung widersprechen und Schufa einträge rückgängig machen lassen - für falsche Einträge kann Schadensersatz gefordert werden
Wenn jemand einen Kredit aufnimmt sollte er dafür sorgen das er die raten zahlen kann. Besser wäre es den Betrag für 6 monate oder mehr in Reserve zu haben,
Die Bank ist nicht verpflichtet eine Stundung zu gewähren.
Danke für die Antwort. Reserven aufzubauen klappt jedoch nicht immer oder es gibt Umstände, wo die Reserven nicht immer ausreichen. Dennoch natürlich ein hilfreicher Rat für alle, die entsprechende Anschaffungen finanzieren.
Für große Anschaffungen gibt es ja auch sowieso noch Zusatzversicherungen, die zumindest beispielsweise vorübergehende Arbeitslosigkeit absichern.
Wenn man mit den Zahlungen in Rückstand gerät, kann einem der Kredit gekündigt werden. So steht es in den meisten Kreditverträgen.
rechtlich reichen 2 monate zahlungsverzug sofort für die kündigung und rückzahlung des gesamten offenen betrages, stundungen gibt es auf grund hoher verschuldung nicht. bleibt nur frech insolvenz anzumelden
die bank sorgt nur dafür das sie das geld zurückbekommt. wartet sie zwei monate kann der schuldner schon in der insolvenz sein und das geld ist weg.
Wenn der Schuldner in diesen 2 Monaten in die Insolvenz geht, hat die Bank weder einen Vor- noch einen Nachteil aus der Situation, denn zahlen konnte der Schuldner sowieso nicht mehr. In meinem konkreten Fall hat sie die Insolvenz aber tatsächlich erst ausgelöst. Eine Umschuldung wurde auch unmöglich gemacht durch den sofortigen Schufa-Eintrag.
Ein Schufa-Eintrag ist so etwas wie ein Torpedo. Das muss gerade einer Bank bewusst sein.
Dass 2 Monate ausreichen, steht ja nicht zur Diskussion. Es geht um die Frage, ob sich eine Bank, ausgerechnet eine Bank, hier einfach blind stellen darf ob der gravierenden Auswirkungen, die man bei erkennbar vorübergehenden Schwierigkeiten auslösen kann, wenn man als Bank diesen Weg einschlägt. Die Expertenfragestunde geht ja um "vorübergehende Engpässe".
Wenn ein Schuldner einen Kredit gar nicht mehr bedienen kann, weil er sich übernommen hat, weil er arbeitslos geworden ist, was weiss ich, tja, dann ist der Weg sowieso nicht vermeidbar.