10 zone
Hallo Damen und Herren,
ich habe vor kurzem ein 10 km/h Schild gesehen. Das es das gibt ist mir klar (habs ja gesehen) meine Frage ist eigentlich: versteht man darunter Schrittgeschwindigkeit? Das wären ja 4-7 km/h also alles Auslegungssache?!
oder greift dort wenn man z.b. geblitzt wurde das nächst höhere in dem fall 30 kmh. Nein ich wurde nicht geblitzt, denke ich ^^
das schild war 10 bis bahngleise von einem dorf ins andere
Vielen Dank
4 Antworten
Derart geringe Geschwindigkeiten findest Du häufig auf Parkplätzen von größeren Supermärkten, verbunden mit dem Schild "Auf diesem Parkplatz gilt die StVO".
Abgesehen davon, dass dort wohl niemand blitzen würde, hätte das fatale Folgen:
Wenn man Dir bei Überschreiten der Geschwindigkeit um das doppelte (Tempo 100 in einer geschlossenen Ortschaft) bereits vor Ort den Führerschein abnehmen würde, könnte man Dir auf dem Parkplatz den Führerschein abnehmen, wenn Du mit 20 km/h fahren würdest.
Wie das bei geübten Fußgängern ist, die ja durchaus 20 km/h laufen können, kann ich Dir nicht sagen. Fußgänger sind ja nun mal auch Verkehrsteilnehmer.
Auf Parkplätzen von Supermärkten kann die StVO nicht gelten. Verfolgung kann auch nicht betrieben werden.Selbst wenn der Berechtigte ein solches Gebot ausspricht, kann die Vorfahrt nicht geregelt werden, da es hier weder Kreuzungen, noch Einmündungen oder gar Feld- und Waldwege gibt.Sinnvoll wäre der Hinweis, Hier gilt § 1 der StVO. Aber auch das würde der deutsche Autofahrer- Michel nicht begreifen, es würde ihn irritieren.
Musst Du deshalb so schreien?
Wer schreit, hat Unrecht. Außerdem ist das ein Zeichen mangelnder Nettikette.
Und lesen kannst Du offenbar auch nicht. Ich habe nämlich bei meiner durchaus ernst gemeinten Antwort den Konjunktiv verwendet.
Tatsache ist: Wenn Du mit 100 km/h in einer geschlossenen Ortschaft geblitzt wirst, bist Du Deinen Führerschein los.
Ja genau. Und wenn man 150km/h innerorts fährt auch.
Aber was hat das mit der Frage zu tun? Du interpretierst da Sachen rein die niemand wissen will. Das ist nicht hilfreich.
Deine Antwort ist ganz einfach falsch! Schlimm wenn Du das ernst gemeint hast.
Wer innerorts bei erlaubten 10km/h 20km/h fährt bekommt noch kein Fahrverbot!
Und einen Fußgänger der 20km/h läuft gibt es nicht. Das wäre dann sicher schon ein Jogger, das zählt dann aber nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit.
der bußgeldkatalog geht nach der km/h die überschritten wurden und zwar nicht im verhältnis zur erlaubten geschwingkeit.
Das Zeichen Zone 10 ist in der Verkehrszeichenkatalog zur StVO nicht enthalten, also nicht existent. Nach der VwV StVO zum § 39 StVO ist es verpflichtend, dass die Verkehrszeichenkatalog aufgeführt sind und den dort vorhandenen Abbildungen entsprechen.
Insoweit wäre eine Zone 10 grundsätzlich nicht zu beachten. ABER! Die Straßenverkehrsbehörde hat dieses Verkehrszeichen aufgestellt und damit einen Verwaltungsakt gesetzt. Dadurch hat das Zeichen so lange Gültigkeit, bis es durch das Verwaltungsgericht als rechtswidrig erklärt worden ist.
Folge: Wenn geblitzt in Zone 10, dann sofort Klage beim Verwaltungsgericht und bis dahin das Bußgeldverfahren ruhen lassen!
Wenn durch ein Verkehrszeichen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet sind, dann darfst du dort nicht schneller als 10 km/h fahren.
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Bei einer Überschreitung kommen die normalen Bußgeldregelsätze zur Anwendung, also etwa bis 10 km/h Überschreitung (entsprechend 20 km/h vorwerfbare gefahrene Geschwindigkeit) 15 Euro (innerhalb geschlossener Ortschaften).
Es kommen die ganz normalen bußgeldsätze zur anwendung. um direkt den führerschein für 1 monat loszuwerden:
überschreitung um 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
das bedeutet um 1 monat fahrverbot zu bekommen, musste mindestens 41km/h drauf haben
@ BuddyOverstreet:
Deine Antwort hat faktisch nicht den geringsten Wert da sie vollkommen falsch ist.