1 Auto, aber 2 Faher - Kopie vom Fahrzeugschein machen erlaubt?
Hallo, lange war das bei mir keine Frage, aber nun sieht die Sache so aus, dass ich mir mein Auto mit meinem jüngeren Bruder teile. Soweit sind wir uns problemlos einig geworden, aber die Frage mit dem Fahrzeugschein steht immer wieder mal im Raum. Da ich großteils fahre habe ich ihn auch immer dabei. Muss mein Bruder den mitschleppen, wenn er mal fahren will oder kann man da eine Kopie von machen oder wie geht das? Hab versucht danach zu googeln, aber in Sachen Stichworten bin ich gerade wohl nicht einfallsreich genug. Danke für eure Antworten.
12 Antworten
Der Fahrzeugschein gehört ins Fahrzeug und nicht auf den Fahrer. Daher ist keine Kopie notwendig.
Ich würde Ihn keine längere Zeit im Auto lassen; z.B. nicht über Nacht. Ist zwar kein Brief aber dennoch.
Ok, so habe ich es nie verstanden, macht aber Sinn. Denke ich werds so machen und dann ists auch kein Thema mehr hier. Danke an alle für die Antworten
Hi,
Die aktuelle Rechtsgrundlage findet sich in § 11 Abs. V FZV
Text:
(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Somit ist stets das Original mitzuführen.
Kopie schadet sicherlich nicht, es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden daß sie in einer aktuellen Kontrolle akzeptiert wird; Gefahr eines Bußgeldbescheides ist stets gegeben.
Den Fahrzeugschein lässt man grundlegend am Besten im Handschuhfach des Autos liegen. Was das Kopieren angeht: Ich hatte früher nen Roller, für den ich die Betriebserlaubnis (= Fahrzeugschein) nur in Kopie mitgeführt habe, da das Original unbeschädigt bleiben sollte. Hatte das bei ner Verkehrskontrolle mal nachgefragt und laut der Polizei ist's kein Problem, allerdings kann es vorkommen, dass Du auf Verlangen mal nachträglich das Original vorlegen musst. Aber wie gesagt, lasst den Fahrzeugschein einfach immer im Handschuhfach, dann ist er für jeden jederzeit griffbereit.
Bei uns hat jeder in der Familie eine Kopie des Fahrzeugscheins. Schön doppelseitig ausgeführt sodass diese genauso groß ist wie das Original. Sicher wenn manns genau nimmt nicht rechtskräftig aber hab ich schon bei einer Polizeikontrolle gezeigt und wurde auch akzeptiert. (ungetuntes, normales Auto)
Wenn du jetzt 50 extra Eintragungen hast für Spoiler und was weiß ich, würd ich immer den Fzgbrief als Original mit mir führen...
und weshalb??? der Schein gehört ins Auto, und sonst nirgendwo hin.... von daher versteh ich eure Kopiererei absolut nicht...
Der Fahrer muss den Fahrzeugschein immer mitführen. Eine Kopie reicht bei einer Polizeikontrolle in den meisten Fällen nicht aus.